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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Göttingen, km 88,3, Fahrtrichtung Göttingen

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Geblitzt auf der A 7 bei Göttingen, km 88,3, Fahrtrichtung Göttingen

Auf der A 7 bei Kilometer 88,3 in Fahrtrichtung Göttingen, nahe der Ausfahrt Göttingen, wird die Geschwindigkeit mit einer stationären Anlage überwacht. Zulässig sind an dieser Stelle 70 km/h. Wer schneller unterwegs war, erhält in der Regel zunächst Post von der Bußgeldstelle – entweder einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist jetzt vor allem, welche Art von Schreiben vorliegt. Beim Anhörungsbogen müssen Sie nur die Angaben zu Ihrer Person machen, zur Sache selbst dürfen Sie schweigen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen sofort zu begründen. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Vorwürfe tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Göttingen, nahe der Ausfahrt Göttingen
Fahrtrichtung Göttingen
Bundesland Niedersachsen
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h

Tempo 70 auf der Autobahn – warum die Differenz hier schnell wächst

Für die A 7 gilt an dieser Stelle eine Begrenzung auf 70 km/h. Damit liegt das Limit deutlich unter dem, was auf Autobahnabschnitten ohne Beschränkung möglich ist. Die Folge: Schon eine Geschwindigkeit, die auf einer Autobahn nicht ungewöhnlich wirkt, kann eine erhebliche Überschreitung ergeben. Die Sanktionen sind nach der Höhe der Überschreitung gestaffelt – jede Stufe nach oben kann über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Maßgeblich ist nicht der Wert, den ein Messgerät zunächst ausgibt. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach ist Grundlage der Entscheidung. Liegt die vorwerfbare Überschreitung bei 21 km/h oder mehr, kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, weshalb bei gleicher Überschreitung niedrigere Regelsätze gelten als innerhalb einer Ortschaft.

Tempolimits auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung und können auch nur vorübergehend angeordnet sein. Ob die Beschilderung am Tattag so vorhanden und erkennbar war, wie es der Vorwurf voraussetzt, lässt sich erst anhand der Akte beurteilen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Ist ein Fahrzeug auf Sie zugelassen, geht die erste Post häufig an Sie als Halter. Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung und kein Bußgeldbescheid. Pflicht sind allein Ihre Personalien. Zum eigentlichen Vorwurf müssen Sie sich nicht äußern – und wenn Sie schweigen, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Aus Schweigen folgt insbesondere nicht, dass Sie als überführt gelten.

Vorschnelle Angaben können dagegen Wirkung entfalten, die sich später kaum korrigieren lässt. Sinnvoll ist daher, zuerst zu klären, was in der Akte steht: ob und wie die Messung nachvollziehbar ist, ob das Gerät gültig geeicht war, wie die Beschilderung des 70er-Limits ausgestaltet war und ob die Zuordnung zum Fahrer tragfähig ist. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die überprüft werden können.

Fahrverbot, Probezeit und Bearbeitung aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, ist es nicht zwangsläufig sofort wirksam. Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt vom Einzelfall und einer nachvollziehbaren Darlegung ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein.

Falls Sie weiter entfernt von Göttingen wohnen, ist das für die Verteidigung kein Hindernis: Einspruch, Akteneinsicht und Korrespondenz lassen sich vollständig aus der Ferne führen. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig – ein kurzer Blick in die Police lohnt sich vor der Fristabwägung.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 70. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 71–80 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 81–85 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 86–90 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 91–95 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 96–100 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 101–110 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 111–120 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 121–130 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 131–140 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 141 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 7 bei km 88,3 schneller als 70 – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze damit niedriger als innerhalb einer Ortschaft.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache – und damit zur Fahrereigenschaft – müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden; die inhaltliche Prüfung erfolgt anschließend nach Akteneinsicht.

Weitere Messstellen: Göttingen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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