Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 5 bei Karlsruhe-Durlach, Fahrtrichtung Frankfurt

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 5 bei Karlsruhe-Durlach, Fahrtrichtung Frankfurt

Sie sind auf der A 5 in Fahrtrichtung Frankfurt im Bereich Karlsruhe-Durlach gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Entscheidend ist zunächst, welches der beiden Schreiben vorliegt, denn davon hängt ab, ob eine Frist läuft.

Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist – und anschließend prüfen, ob die Vorwürfe tragen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 5 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Karlsruhe-Durlach
Fahrtrichtung Frankfurt
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Folgen aus

Für die A 5 gilt im Bußgeldkatalog der Außerorts-Maßstab. Das ist kein Detail am Rande: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und auch ein Fahrverbot ist im Regelfall erst später vorgesehen. Bei Pkw sieht der Regelfall außerorts ein Fahrverbot ab einer Überschreitung von 41 km/h vor, innerorts bereits ab 31 km/h.

Unabhängig davon beginnt die Eintragung im Fahreignungsregister ab 21 km/h Überschreitung mit einem Punkt; zwei Punkte kommen in Betracht, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Wichtig ist außerdem: Maßgeblich ist nicht der Wert, den das Gerät zunächst ausgeworfen hat, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Schon deshalb lohnt der Blick in die Akte, wenn Sie in der Nähe einer Schwelle liegen – wenige Kilometer pro Stunde können darüber entscheiden, ob Punkte oder ein Fahrverbot überhaupt im Raum stehen.

Welche Geschwindigkeit an der Messstelle zulässig war, ergibt sich aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Tempolimits durch Verkehrszeichen angeordnet sein, dauerhaft oder zeitlich befristet. Ob die Beschilderung im konkreten Fall ordnungsgemäß angeordnet und für Sie erkennbar war, ist ein Punkt, der sich anhand der Akte nachvollziehen lässt.

Halterpost, Fahrerfrage und das Recht zu schweigen

Häufig wird zuerst die Halterin oder der Halter angeschrieben. Zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie Angaben machen. Zur Sache selbst nicht. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten, und das gilt auch für Halter, die zur Fahrerfrage angeschrieben werden.

Falls dem Verfahren ein Messfoto beiliegt, ist die Zuordnung zur Fahrerin oder zum Fahrer ein eigener Prüfpunkt. Neben der Fahreridentifizierung können über die Akteneinsicht unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Beschilderung überprüft werden. Vorschnelle schriftliche Erklärungen ohne Kenntnis des Akteninhalts helfen dagegen selten weiter.

Fristen, Probezeit und Verfahren aus der Entfernung

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – darauf sollte man sich nicht verlassen. Notieren Sie deshalb das Zustelldatum.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Steht ein Fahrverbot im Raum und handelt es sich um Ihr erstes – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kommt ein Absehen vom Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße in Betracht, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist; das hängt vom Einzelfall ab. Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles läuft schriftlich über den Anwalt – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von Karlsruhe wohnen, sollten Sie diesen Punkt früh ansprechen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 5 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Gilt die Stelle bei Karlsruhe-Durlach als innerorts oder außerorts?

Die A 5 ist eine Autobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Bei anderen Straßen richtet sich das nach der Ortstafel.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung; der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Danach wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung möglich.

Weitere Messstellen auf der A 5 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: Mit dem Tarif ARAG Verkehrsrechtsschutz Sofort ist ein rückwirkender Rechtsschutz für Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeit, Rotlicht oder Handy möglich.

Hier erhalten Sie den Tarif direkt per WhatsApp.

Möchten Sie dazu im Erstgespräch mehr erfahren?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen, transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite