Sie sind auf der A 5 in Fahrtrichtung Frankfurt im Bereich Karlsruhe-Durlach gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Entscheidend ist zunächst, welches der beiden Schreiben vorliegt, denn davon hängt ab, ob eine Frist läuft.
Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist – und anschließend prüfen, ob die Vorwürfe tragen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 5 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Karlsruhe-Durlach |
| Fahrtrichtung | Frankfurt |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Folgen aus
Für die A 5 gilt im Bußgeldkatalog der Außerorts-Maßstab. Das ist kein Detail am Rande: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und auch ein Fahrverbot ist im Regelfall erst später vorgesehen. Bei Pkw sieht der Regelfall außerorts ein Fahrverbot ab einer Überschreitung von 41 km/h vor, innerorts bereits ab 31 km/h.
Unabhängig davon beginnt die Eintragung im Fahreignungsregister ab 21 km/h Überschreitung mit einem Punkt; zwei Punkte kommen in Betracht, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Wichtig ist außerdem: Maßgeblich ist nicht der Wert, den das Gerät zunächst ausgeworfen hat, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Schon deshalb lohnt der Blick in die Akte, wenn Sie in der Nähe einer Schwelle liegen – wenige Kilometer pro Stunde können darüber entscheiden, ob Punkte oder ein Fahrverbot überhaupt im Raum stehen.
Welche Geschwindigkeit an der Messstelle zulässig war, ergibt sich aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Tempolimits durch Verkehrszeichen angeordnet sein, dauerhaft oder zeitlich befristet. Ob die Beschilderung im konkreten Fall ordnungsgemäß angeordnet und für Sie erkennbar war, ist ein Punkt, der sich anhand der Akte nachvollziehen lässt.
Halterpost, Fahrerfrage und das Recht zu schweigen
Häufig wird zuerst die Halterin oder der Halter angeschrieben. Zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie Angaben machen. Zur Sache selbst nicht. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten, und das gilt auch für Halter, die zur Fahrerfrage angeschrieben werden.
Falls dem Verfahren ein Messfoto beiliegt, ist die Zuordnung zur Fahrerin oder zum Fahrer ein eigener Prüfpunkt. Neben der Fahreridentifizierung können über die Akteneinsicht unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Beschilderung überprüft werden. Vorschnelle schriftliche Erklärungen ohne Kenntnis des Akteninhalts helfen dagegen selten weiter.
Fristen, Probezeit und Verfahren aus der Entfernung
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – darauf sollte man sich nicht verlassen. Notieren Sie deshalb das Zustelldatum.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Steht ein Fahrverbot im Raum und handelt es sich um Ihr erstes – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kommt ein Absehen vom Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße in Betracht, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist; das hängt vom Einzelfall ab. Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles läuft schriftlich über den Anwalt – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von Karlsruhe wohnen, sollten Sie diesen Punkt früh ansprechen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 5 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.
Gilt die Stelle bei Karlsruhe-Durlach als innerorts oder außerorts?
Die A 5 ist eine Autobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Bei anderen Straßen richtet sich das nach der Ortstafel.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Zwei Wochen ab Zustellung; der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Danach wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung möglich.
Weitere Messstellen auf der A 5 in Baden-Württemberg
- Geblitzt auf der A 5 bei Karlsruhe-Durlach, Fahrtrichtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 5 bei Karlsruhe-Durlach, Richtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der Kaiserallee in Karlsruhe in Richtung Rheinstraße
- Geblitzt auf der A 5 bei km 309,6 in Karlsruhe, Richtung Basel
- Geblitzt auf der A 5 bei Offenburg, Fahrtrichtung Karlsruhe
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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