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Geblitzt auf der A 5 bei km 309,6 in Karlsruhe, Richtung Basel

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Geblitzt auf der A 5 bei km 309,6 in Karlsruhe, Richtung Basel

Sie wurden auf der A 5 in Karlsruhe bei Kilometer 309,6 in Fahrtrichtung Basel gemessen. An dieser Stelle gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h, gemessen wurde mit einem Blitzeranhänger. Jetzt liegt bei Ihnen entweder ein Anhörungsbogen oder schon ein Bußgeldbescheid.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, gegen ihn läuft keine Einspruchsfrist. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon zu begründen. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 5 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Karlsruhe
Fahrtrichtung Basel
Bundesland Baden-Württemberg
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn – welcher Wert am Ende zählt

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Das wirkt sich auf die Höhe der Regelsanktion aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Sätze innerorts strenger als außerorts. Für Ihre Einordnung ist deshalb der Vorwurf entscheidend, der sich auf die hier geltenden 100 km/h bezieht.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, der im Messvorgang zunächst anfällt, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an Grenzen zwischen zwei Sanktionsstufen kann dieser Abzug entscheidend sein. Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Prüfen Sie daher zuerst, welcher Geschwindigkeitswert dem Vorwurf zugrunde gelegt wurde und wie er zustande kam.

Ein allgemeiner Punkt, der für Autobahnabschnitte gilt: Begrenzungen ergeben sich aus der Beschilderung und können auch zeitlich befristet oder über Anzeigen geregelt sein. Ob die für Sie vorgeworfene Begrenzung im Messzeitpunkt wirksam und ordnungsgemäß angekündigt war, lässt sich erst anhand der Akte beurteilen.

Messung mit dem Blitzeranhänger – was sich überprüfen lässt

Bei einem Blitzeranhänger handelt es sich um eine mobil aufgestellte Einheit, die für einen bestimmten Zeitraum an einem Standort betrieben wird. Für die Verteidigung bedeutet das: Neben dem eigentlichen Messwert spielen die Dokumentation des Einsatzes und die Nachvollziehbarkeit der Messreihe eine Rolle.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem der Eichnachweis, die Unterlagen zur Messung, die Beschilderung und die Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zweifelsfrei zugeordnet werden können. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört auch dessen Auswertbarkeit zu den Punkten, die sich sinnvoll nachvollziehen lassen.

Zum Anhörungsbogen: Angaben zu Ihrer Person – Name, Geburtsdatum, Anschrift – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Schweigen Sie, gilt das nicht als Eingeständnis und darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Eine vorschnelle schriftliche Erklärung schafft dagegen häufig Festlegungen, die später nur schwer zu korrigieren sind.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Aspekte, die den Alltag entlasten können. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren offen ist, treten sie nicht ein.

Falls Sie weiter von Karlsruhe entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Unterlagen, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der anwaltlichen Vertretung; eine Deckungsanfrage klärt das vorab.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 5 erhalten – muss ich antworten?

Sie müssen die Angaben zu Ihrer Person machen, zur Sache selbst nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf Ihnen das nicht als Nachteil angerechnet werden.

Gilt die Stelle bei Karlsruhe als innerorts, weil sie im Stadtgebiet liegt?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig davon, durch welches Gemeindegebiet sie verlaufen. Bei anderen Straßen entscheidet die Beschilderung, also die Ortstafel.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Erst danach kann über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und die Messung geprüft werden.

Weitere Messstellen auf der A 5 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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