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Geblitzt auf der A 5, km 611,5, Richtung Frankfurt am Main, nahe der Ausfahrt Karlsruhe-Durlach – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 5, km 611,5, Richtung Frankfurt am Main, nahe der Ausfahrt Karlsruhe-Durlach – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Umschlag wirkt harmlos, bis man ihn öffnet: Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid, ein Foto, eine Zahl, vielleicht schon der Hinweis auf Punkte. Wer an der Messstelle A 5, km 611,5, Richtung Frankfurt am Main, nahe der Ausfahrt Karlsruhe-Durlach geblitzt wurde, fragt sich oft als Erstes, ob das jetzt „einfach so“ gilt. Die kurze Antwort aus verteidigerischer Sicht: Nicht vorschnell zahlen oder den Bogen unüberlegt ausfüllen, sondern erst klären, ob die Messung überhaupt sauber zustande kam.

Geschwindigkeitsmessungen gelten im Bußgeldrecht häufig als sogenanntes standardisiertes Messverfahren. Das heißt aber nicht, dass jede Messung automatisch richtig ist. Standardisiert ist nur das Verfahren, wenn Gerät, Aufbau, Bedienung und Dokumentation den Vorgaben entsprechen – und genau dort liegen in der Praxis die Angriffspunkte.

Fristen und Ablauf: Zwei Wochen entscheiden viel

Beim Bußgeldbescheid läuft die Einspruchsfrist in der Regel nur zwei Wochen ab Zustellung. Wer diese Frist versäumt, macht den Bescheid rechtskräftig – selbst wenn später Messfehler auffallen. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch heikel sein, weil Angaben zur Sache später gegen den Betroffenen verwendet werden können.

Ein Einspruch ist zunächst nur ein kurzes „Ich lege Einspruch ein“. Die Begründung kann nach Akteneinsicht erfolgen. Genau so wird in vielen Fällen gearbeitet: erst Frist sichern, dann Unterlagen prüfen, dann entscheiden, ob sich das Verfahren angreifen lässt.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine Prüfung

Ob die Messung an der Messstelle A 5, km 611,5, Richtung Frankfurt am Main, nahe der Ausfahrt Karlsruhe-Durlach verwertbar ist, lässt sich seriös erst nach Akteneinsicht beurteilen. In die Akte gehören typischerweise der Messfilm bzw. die Falldatei, das Messprotokoll, Nachweise zur Geräteeichung und Unterlagen zur Qualifikation des Messpersonals. Je nach Bundesland und Gerichtspraxis ist auch die Herausgabe von Rohmessdaten ein Streitpunkt – für die technische Überprüfung sind sie oft zentral.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, arbeitet in solchen Verfahren regelmäßig mit Akteneinsicht als Startpunkt. Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren weiß er, dass sich erst im Detail zeigt, ob Dokumentation und Messablauf wirklich lückenlos sind. Anschließend lässt er die Messung von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um mögliche Messfehler belastbar herauszuarbeiten.

Typische Fehlerquellen: Wo Messungen kippen können

Auch bei etablierten Messsystemen entstehen Fehler nicht „mystisch“, sondern meist durch ganz handfeste Abweichungen vom vorgeschriebenen Ablauf. Dazu zählen etwa eine ungünstige Aufstellposition, ein nicht korrekt berücksichtigter Messwinkel, Reflexionen an Fahrzeugen oder Umgebung sowie Bedien- und Zuordnungsfehler. Solche Punkte sind nicht immer schon auf den ersten Blick erkennbar, sondern ergeben sich häufig erst aus Messdatei, Fotodokumentation und Protokoll.

Rechtlich kommt es darauf an, ob die Voraussetzungen des standardisierten Verfahrens eingehalten wurden. Fehlen wesentliche Unterlagen, sind Eintragungen im Messprotokoll widersprüchlich oder ist die Eichung nicht nachvollziehbar, kann das die Verwertbarkeit der Messung erschüttern. Dann muss das Gericht genauer hinschauen – oft mit sachverständiger Hilfe.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist notieren: Beim Bußgeldbescheid laufen meist nur zwei Wochen für den Einspruch.
  • Nichts vorschnell einräumen: Anhörungsbogen nicht mit Angaben zur Sache „retten wollen“.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungsunterlagen und Messdateien anfordern.
  • Technik prüfen lassen: Ein Sachverständiger kann Messfehler aus Daten und Dokumentation herausarbeiten.
  • Rechtsschutz klären: Häufig übernimmt die Versicherung Anwalts- und Gutachterkosten.

Gerade die sachverständige Prüfung ist oft der Unterschied zwischen „Foto gesehen, bezahlt“ und einer echten Verteidigung. Dr. Bunzel lässt deshalb jeden Fall durch einen Spezialisten für Verkehrsmesstechnik begutachten; so können Abweichungen bei Aufbau, Bedienung oder Auswertung konkret belegt werden. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, trägt sie in vielen Fällen die Kosten dieser Prüfung.

Wenn Sie an der Messstelle A 5, km 611,5, Richtung Frankfurt am Main, nahe der Ausfahrt Karlsruhe-Durlach geblitzt wurden, lohnt sich ein nüchterner Blick auf die Akte, bevor Sie sich festlegen. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf, wenn Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid prüfen lassen möchten; nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags. So lässt sich klären, ob die Messung trägt – oder ob sich ein Einspruch sachlich begründen lässt.


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