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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Erlangen, Fahrtrichtung Würzburg

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Geblitzt auf der A 3 bei Erlangen, Fahrtrichtung Würzburg

Sie wurden auf der A 3 bei Erlangen in Fahrtrichtung Würzburg geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: welche Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt und welche Frist für Sie läuft.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Erlangen
Fahrtrichtung Würzburg
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus

Geschwindigkeitsverstöße auf Autobahnen werden im Bußgeldkatalog nach den Sätzen für außerorts bewertet. Das gilt auch für die A 3 in Fahrtrichtung Würzburg. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts – entscheidend ist aber immer die Einordnung in die jeweilige Stufe.

Maßgeblich ist nicht der Wert, den das Gerät anzeigt, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Grenzen der Stufen kann dieser Abzug darüber entscheiden, ob es bei einem Verwarnungsgeldbereich bleibt oder ob eine Eintragung im Fahreignungsregister droht. Punkte sind ab einer Überschreitung von 21 km/h vorgesehen: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Lohnend ist deshalb ein genauer Blick auf den Vorwurf: Welche Geschwindigkeit wird Ihnen zugerechnet, welcher Toleranzabzug wurde vorgenommen und in welche Stufe fällt das Ergebnis?

Welches Tempolimit galt? Die Beschilderung ist der Maßstab

Auf Autobahnabschnitten kann das zulässige Höchsttempo durch Beschilderung festgelegt sein – dauerhaft oder auch nur vorübergehend, etwa über wechselnde Anzeigen. Ob und in welcher Höhe für Ihre Fahrt in Richtung Würzburg eine Begrenzung galt, ergibt sich aus dem Vorwurf und aus der Akte, nicht aus der Erinnerung.

Bei der Akteneinsicht lässt sich unter anderem nachvollziehen, welches Limit der Messung zugrunde gelegt wurde und wie es angeordnet und ausgeschildert war. Prüfbar sind außerdem die Eichung des eingesetzten Geräts, die Dokumentation der Messung und die Frage, ob der Verstoß tatsächlich Ihnen als Fahrer zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Auswertung dazu.

Solange diese Unterlagen nicht vorliegen, ist eine belastbare Einschätzung der Erfolgsaussichten kaum möglich. Der Einspruch sichert daher zunächst nur die Frist – die inhaltliche Auseinandersetzung folgt danach.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Als Halter erhalten Sie häufig zuerst einen Anhörungsbogen. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, gilt das nicht als Eingeständnis und darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Vorschnelle schriftliche Erklärungen sind dagegen oft der Grund, warum eine Fahrerzuordnung überhaupt möglich wird.

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist der zeitliche Ablauf wichtig: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatzverlust droht; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, entscheidet sich am Einzelfall.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter von Erlangen entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 3 Richtung Würzburg unterwegs – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Bei anderen Straßen entscheidet die Beschilderung, also die Ortstafel.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf nicht als Eingeständnis gewertet und nicht zu Ihrem Nachteil verwendet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Die Begründung kann nach der Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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