Der Briefkasten klappert, der Umschlag wirkt amtlich, und plötzlich geht es um Tempo, Punkte und Geld: Wer an der Messstelle A 3, km 140,5, Fahrtrichtung Würzburg, bei Erlangen geblitzt wurde, hält oft zuerst den Anhörungsbogen in der Hand – oder gleich den Bußgeldbescheid. Viele Betroffene fahren regelmäßig auf der A3 bei Erlangen und sind überzeugt, das könne man „eh nicht ändern“. Genau diese Annahme ist riskant, denn Messungen sind zwar häufig verwertbar, aber nicht automatisch unangreifbar.
In der Praxis entscheidet sich viel daran, ob die Messung als sogenanntes standardisiertes Messverfahren behandelt werden darf. Das klingt nach Routine, setzt aber voraus, dass das Gerät korrekt eingesetzt wurde und die Vorgaben eingehalten sind. Wo Unterlagen fehlen oder Abläufe nicht sauber dokumentiert sind, wird aus der vermeintlichen Routine schnell ein Ansatzpunkt für die Verteidigung.
Einspruchsfrist: Zwei Wochen, die man nicht verschenken sollte
Gegen einen Bußgeldbescheid läuft in der Regel eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Diese Frist ist kurz, und sie endet unabhängig davon, ob Sie schon Akteneinsicht hatten oder noch „erst mal abwarten“ wollten. Ein fristgerechter Einspruch hält die Tür offen, um die Messung anschließend in Ruhe prüfen zu lassen.
Beim Anhörungsbogen ist die Lage etwas anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber schon Weichen stellen. Angaben zur Sache sind nicht zwingend; zur Person müssen die Daten meist bestätigt werden. Gerade wenn Fotoqualität, Fahrerfrage oder Messdetails unklar sind, lohnt sich eine strategische Entscheidung statt eines schnellen Kreuzchens.
Akteneinsicht, Rohmessdaten und die Frage: War das wirklich standardisiert?
Ob ein Verfahren „standardisiert“ ist, spielt vor Gericht eine große Rolle, weil dann bestimmte Vermutungen zugunsten der Messung greifen. Diese Vermutungen stehen und fallen jedoch mit der Dokumentation: Messprotokoll, Geräteeichung, Wartungs- und Instandsetzungsnachweise sowie Schulungsnachweise des Messpersonals sind typische Prüfsteine. Fehlt hier etwas oder passt es zeitlich nicht zusammen, kann das die Beweiswürdigung verändern.
Entscheidend ist außerdem, was in der Akte tatsächlich steckt – und was nicht. Verteidigung beginnt fast immer mit Akteneinsicht, inklusive der Frage nach Rohmessdaten und weiteren Falldateien, soweit sie vorhanden und herausgabefähig sind. Erst damit kann ein Sachverständiger nachvollziehen, ob die Messung rechnerisch plausibel ist und ob Auffälligkeiten vorliegen, die man auf dem Bescheid nicht erkennt.
Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, arbeitet in solchen Fällen regelmäßig mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik. Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren weiß er, dass nicht die Lautstärke des Protests zählt, sondern die saubere Prüfung der Messunterlagen. Wird ein Gutachten erforderlich, übernimmt bei vielen Betroffenen die Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum Details zählen
Auch ohne die konkrete Messstelle festzulegen, lassen sich typische Schwachstellen benennen, die Sachverständige immer wieder prüfen. Dazu gehören etwa eine ungünstige Aufstellposition, ein falscher Messwinkel, Reflexionen durch Umgebungseinflüsse oder Bedienfehler bei Aufbau und Ausrichtung. Solche Punkte sind selten „auf den ersten Blick“ erkennbar, können aber die Messwertbildung beeinflussen.
Gerade bei Messungen im fließenden Verkehr kommt es zudem auf eine eindeutige Zuordnung an: Welches Fahrzeug wurde erfasst, und passt das Foto zur Messdatei? Wenn mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich sind oder die Bilddokumentation lückenhaft wirkt, ist das kein Freispruch-Automatismus – aber ein klassischer Anlass, genauer hinzusehen. Wer an der Messstelle A 3, km 140,5, Fahrtrichtung Würzburg, bei Erlangen betroffen ist, sollte deshalb nicht nur auf den Endwert schauen, sondern auf den Weg dorthin.
Was Sie jetzt tun sollten
- Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid zählt meist die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung.
- Nichts überstürzen: Keine vorschnellen Angaben zur Sache machen, bevor die Akte geprüft ist.
- Unterlagen sichern: Umschlag, Bescheid/Anhörung, Zustelldatum und eigene Notizen zum Tag aufbewahren.
- Akteneinsicht veranlassen: Erst Messprotokoll, Eichnachweise und Datenlage zeigen, ob Angriffspunkte bestehen.
- Sachverständigenprüfung erwägen: Technische Auffälligkeiten lassen sich oft nur gutachterlich sauber herausarbeiten.
Ob sich ein Vorgehen lohnt, hängt am Ende von den Akten und der Messdatei ab – nicht von Bauchgefühl. Dr. Maik Bunzel lässt daher jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen, um mögliche Messfehler belastbar nachzuweisen; die Rechtsschutzversicherung trägt diese Kosten bei vielen Mandanten. Wenn Sie an der Messstelle A 3, km 140,5, Fahrtrichtung Würzburg, bei Erlangen geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf und nutzen Sie das Formular am Ende des Beitrags.
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.