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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Helmstadt, Fahrtrichtung Würzburg

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Geblitzt auf der A 3 bei Helmstadt, Fahrtrichtung Würzburg

Sie sind auf der A 3 in Fahrtrichtung Würzburg bei Helmstadt gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Diese Seite ordnet ein, was die beiden Schreiben unterscheiden, welche Angaben Sie machen müssen und welche nicht, und welche Punkte sich im Verfahren überprüfen lassen.

Wichtig ist zunächst nur die Zeit: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Damit bleibt der Fall offen, bis die Akte vorliegt und geprüft ist – über einen Anwalt kann Akteneinsicht auch schon vor einem Bescheid beantragt werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Helmstadt
Fahrtrichtung Würzburg
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen innerorts und außerorts. Autobahnen gelten dabei stets als außerorts, auch die A 3. Für Sie bedeutet das: Die Regelsätze fallen bei gleicher Überschreitung niedriger aus als bei einem innerörtlichen Verstoß, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab einer Überschreitung von 41 km/h vorgesehen – innerorts bereits ab 31 km/h.

Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Autobahnstelle zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet sein, sie können aber auch nur zeitweise gelten oder über Anzeigen wechseln. Für das Verfahren ist deshalb regelmäßig von Bedeutung, welches Limit für die Fahrtrichtung Würzburg im Vorwurfszeitpunkt tatsächlich galt und ob es ordnungsgemäß und erkennbar ausgewiesen war. Dieser Punkt lässt sich nur anhand der Akte beurteilen, nicht anhand des Schreibens, das Sie in der Hand halten.

Ebenfalls zu beachten: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich ist erst der Wert nach diesem Abzug – und genau dieser Wert entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Er gibt Ihnen Gelegenheit, sich zu äußern – verpflichtend sind aber nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Das gilt auch dann, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten.

Vorschnelle Erklärungen sind vor der Akteneinsicht selten hilfreich. Über einen Anwalt kann die Akte angefordert und geprüft werden – etwa Messung und Eichung, die Beschilderung sowie die Frage, ob die Person auf einem etwaigen Messfoto überhaupt zuverlässig zugeordnet werden kann. Falls Bildmaterial vorliegt, gehört dessen Auswertung zu diesem Schritt.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das weitere Verfahren

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein erstes Fahrverbot im Raum – also keines, das in den zwei Jahren vor der Tat rechtskräftig war –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das trägt, hängt vom Einzelfall und seiner Darlegung ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden; ein Teil der Korrespondenz lässt sich ohnehin schriftlich über den Anwalt führen. Ob eine Anreise nötig wird, klärt sich im jeweiligen Verfahren. Läuft die Einspruchsfrist ungenutzt ab, wird der Bescheid rechtskräftig – eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten der Verteidigung.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Messung auf der A 3 bei Helmstadt als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind daher niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist bei Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer in Fahrtrichtung Würzburg gefahren ist?

Pflicht sind nur Ihre Personalien. Angaben zur Sache – also auch zur Fahrereigenschaft – müssen Sie nicht machen, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Ich wohne weit von Helmstadt entfernt – muss ich zu einer Verhandlung anreisen?

Kommt es nach einem Einspruch zur Hauptverhandlung, kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Vieles läuft schriftlich über den Anwalt, eine Anreise ist aber nicht in jedem Fall entbehrlich.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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