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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Regensburg-Universität, Fahrtrichtung Passau

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Geblitzt auf der A 3 bei Regensburg-Universität, Fahrtrichtung Passau

Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 3 in Fahrtrichtung Passau im Bereich Regensburg-Universität erhalten. Damit steht zunächst nur eine Behauptung im Raum: Ein bestimmtes Fahrzeug soll zu einem bestimmten Zeitpunkt schneller gefahren sein als erlaubt. Ob diese Behauptung trägt, ist eine andere Frage.

Wichtig ist jetzt vor allem die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Gegen einen Bußgeldbescheid dagegen läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden kann – begründen müssen Sie ihn nicht sofort. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, auch schon vor einem Bescheid, und erst danach lässt sich beurteilen, wie belastbar der Vorwurf ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Regensburg-Universität
Fahrtrichtung Passau
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und das Limit ergibt sich aus der Beschilderung

Für die Bewertung nach dem Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als außerorts. Das hat unmittelbare Folgen für die Höhe der Sanktion: Bei derselben Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall außerorts erst ab einer Überschreitung von 41 km/h vorgesehen (Pkw), innerorts bereits ab 31 km/h.

Welche Geschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt zulässig ist, wird allgemein durch die Beschilderung festgelegt. Solche Anordnungen können auch zeitlich befristet oder verkehrsabhängig sein. Für Ihr Verfahren bedeutet das: Der Vorwurf steht und fällt mit der Frage, welches Limit im Moment der Messung tatsächlich wirksam angeordnet und ordnungsgemäß beschildert war. Genau das gehört zu den Punkten, die sich über die Akte nachvollziehen lassen – neben der Messung selbst, der gültigen Eichung des eingesetzten Geräts und der Zuordnung des Fahrzeugs zu einer bestimmten Person.

Beachten Sie außerdem: Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich ist erst der Wert nach diesem Abzug, und gerade an den Schwellen der Bußgeldtabelle kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist zweierlei bedeutsam: Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei die Geldbuße dann erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall und der konkreten Darlegung ab.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Halterpost, Fahrerfrage und der weitere Ablauf

Angeschrieben wird zunächst häufig die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Dabei gilt: Angaben zur eigenen Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen gemacht werden. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zum Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt ebenso für Halter, die Post erhalten.

Der weitere Weg ist überschaubar: Frist wahren, Akteneinsicht beantragen, dann inhaltlich prüfen. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, kann auch dessen Aussagekraft für die Fahreridentifizierung geprüft werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird ein Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – ob es dazu kommt, entscheidet sich im Einzelfall. Falls Sie weiter entfernt wohnen, lohnt es sich daher, diesen Punkt früh zu besprechen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage ist schnell erledigt.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Fahrt auf der A 3 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden, und ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Wird die Messung hier als innerorts oder außerorts bewertet?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze damit niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Wie viel Zeit habe ich, wenn der Bußgeldbescheid schon zugestellt ist?

Zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch; eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich. Danach wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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