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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 1 bei Münster-Süd, Fahrtrichtung Osnabrück

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Geblitzt auf der A 1 bei Münster-Süd, Fahrtrichtung Osnabrück

Sie wurden auf der A 1 in Fahrtrichtung Osnabrück im Bereich Münster-Süd mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben Post erhalten? Dann geht es jetzt um zwei Dinge: um die laufende Frist und um die Frage, ob die Messung und ihre Zuordnung zu Ihnen der Prüfung standhalten.

Wichtig ist die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern lediglich die Gelegenheit, sich zu äußern. Ein Bußgeldbescheid dagegen wird bestandskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Der Einspruch muss zunächst keine Begründung enthalten – die inhaltliche Auseinandersetzung folgt nach Akteneinsicht.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Münster-Süd
Fahrtrichtung Osnabrück
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und was das für die Bewertung bedeutet

Die A 1 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das hat unmittelbare Folgen für die Höhe der Sanktion: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Eine Ortstafel und damit eine innerörtliche Einstufung kommt hier nicht in Betracht.

Entscheidend ist außerdem nicht der Wert, den das Gerät zunächst anzeigt, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Dieser bereinigte Wert bestimmt, in welche Stufe der Vorwurf fällt – und damit auch, ob überhaupt Punkte im Fahreignungsregister in Betracht kommen. Punkte sind erst ab einer Überschreitung von 21 km/h vorgesehen: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Gerade in Grenzbereichen lohnt daher der genaue Blick auf die Zahlen im Bescheid.

Auf Autobahnen kann die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt sein, auch nur zeitweise oder abschnittsweise. Welches Limit im konkreten Fall gelten soll und ob es an der maßgeblichen Stelle ordnungsgemäß angezeigt war, ergibt sich nicht aus dem Vorwurf selbst, sondern erst aus der Verfahrensakte.

Halterpost, Fahrerfrage und Schweigen

Die Behörde ermittelt zunächst über die Halterdaten. Wer angeschrieben wird, ist deshalb nicht automatisch derjenige, dem der Verstoß später zugerechnet wird. Im Anhörungsbogen sind Sie verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben. Angaben zur Sache – also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell gefahren wurde – müssen Sie nicht machen. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden und ersetzt keinen Nachweis.

Über einen Rechtsanwalt lässt sich Akteneinsicht beantragen. Geprüft werden können dabei unter anderem der Ablauf der Messung, die gültige Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zur Person am Steuer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, ist zu klären, ob die abgebildete Person überhaupt eindeutig erkennbar ist. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich sinnvoll entscheiden, ob der Einspruch weitergeführt oder zurückgenommen wird.

Fahrverbot, Probezeit und die Abwicklung aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann bei einem ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden, was eine Abstimmung mit Urlaub oder Arbeit erlaubt. Zum anderen kann in Ausnahmefällen ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls und muss sorgfältig dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folge tritt erst mit der Rechtskraft ein – umso mehr zählt hier die Zweiwochenfrist.

Falls Sie weiter entfernt von Münster wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen, Unterlagen und Rückfragen laufen über die Kanzlei. Bei bestehender Verkehrsrechtsschutzversicherung werden die Kosten häufig übernommen; eine Deckungsanfrage können wir für Sie stellen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 1 bei Münster-Süd erhalten – muss ich antworten?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zum Tatvorwurf nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gilt die Stelle in Fahrtrichtung Osnabrück als innerorts?

Nein. Die A 1 ist eine Autobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Zwei Wochen ab Zustellung. Innerhalb dieser Frist kann Einspruch eingelegt werden, ohne dass er sofort begründet werden muss – die Begründung folgt nach Akteneinsicht.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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