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Geblitzt auf der A 1 bei Amelsbüren, Senden, Richtung Münster

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Geblitzt auf der A 1 bei Amelsbüren, Senden, Richtung Münster

Auf der A 1 bei Amelsbüren, Senden, in Fahrtrichtung Münster wurde mit einem Blitzeranhänger (Poliscan FM1) gemessen; zulässig sind dort 80 km/h. Wenn Sie deshalb Post bekommen haben, geht es zunächst nur um eine Frage: Welcher Geschwindigkeitswert bleibt nach Abzug der Messtoleranz übrig, und welche Folgen knüpft der Bußgeldkatalog daran?

Wichtig ist der Zeitpunkt. Ein Bußgeldbescheid kann binnen zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid – hier haben Sie Gelegenheit, die Sache prüfen zu lassen, bevor überhaupt entschieden wird.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Amelsbüren, Senden
Fahrtrichtung Münster
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf der Autobahn: Was der Vorwurf bedeutet

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts – das gilt auch für die A 1 bei Amelsbüren, Senden, in Richtung Münster. Für Sie ist das eher günstig: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen (Pkw), innerorts dagegen schon ab 31 km/h.

Maßgeblich ist nie der roh abgelesene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Grenzen der Bußgeldtabelle entscheidet dieser Abzug darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Ab 21 km/h Überschreitung kommt zudem ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte sind es, wenn für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung und können auch nur zeitweise gelten. Ob die für Sie maßgebliche Begrenzung im Tatzeitpunkt ordnungsgemäß angeordnet und erkennbar ausgeschildert war, lässt sich anhand der Verfahrensakte nachvollziehen.

Messung mit dem Blitzeranhänger – was geprüft werden kann

Gemessen wurde hier mit einem Blitzeranhänger, in dem ein Poliscan FM1 zum Einsatz kam. Auch bei einem standardisierten Messverfahren bleibt Raum für eine Überprüfung im Einzelfall. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und zwar bereits bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist.

Angesehen werden dabei unter anderem der Messvorgang und seine Dokumentation, der gültige Eichnachweis des Geräts, die Beschilderung der Geschwindigkeitsbeschränkung sowie die Frage, ob die Person auf dem Vorwurf überhaupt Ihnen zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört dessen Auswertung ebenfalls dazu. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich seriös beurteilen, ob sich ein Einspruch lohnt oder ob eine andere Strategie sinnvoller ist.

Anhörungsbogen, Fristen und persönliche Folgen

Häufig kommt die erste Post an den Fahrzeughalter. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten; das gilt auch für angeschriebene Halterinnen und Halter.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot absehen, dann steigt allerdings die Geldbuße; ob das trägt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 1 bei Amelsbüren, Senden, galten 80 km/h – zählt das als innerorts?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig davon, welches Tempolimit dort ausgeschildert ist. Die außerörtlichen Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen.

Kann ein Blitzeranhänger fehlerhaft messen?

Auch bei einem geeichten Gerät sind Fehler im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Über die Akteneinsicht lassen sich Messunterlagen, Eichnachweis, Beschilderung und die Fahrerzuordnung überprüfen.

Muss ich zum Amtsgericht fahren, wenn ich Einspruch einlege?

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln – garantiert ist eine Entbindung aber nicht.

Weitere Messstellen auf der A 1 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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