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Geblitzt auf der Regentalstraße (ST 2149) in Regenstauf, Höhe Einmündung Goldberg

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Geblitzt auf der Regentalstraße (ST 2149) in Regenstauf, Höhe Einmündung Goldberg

Sie wurden auf der Regentalstraße (ST 2149) in Regenstauf, Höhe Einmündung Goldberg, gemessen und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Ob es sich um einen Anhörungsbogen oder schon um einen Bußgeldbescheid handelt, entscheidet darüber, was jetzt zu tun ist – und wie viel Zeit bleibt.

Wichtig ist zunächst nur: Prüfen Sie, welches Schreiben Sie in der Hand halten, notieren Sie das Zustelldatum und äußern Sie sich nicht vorschnell zur Sache. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden; eine Begründung muss dem Einspruch nicht beiliegen. Erst danach lässt sich über Akteneinsicht klären, ob die Messung und der Vorwurf tatsächlich tragen.

Die Messstelle im Überblick

Straße Regentalstraße (ST 2149) (Landesstraße)
Ort / Abschnitt Regenstauf, Höhe Einmündung Goldberg
Bundesland Bayern

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – der Unterschied entscheidet

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern die Aufforderung, sich zum Vorwurf zu äußern. Verpflichtet sind Sie dabei nur zu den Angaben über Ihre Person – also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Häufig geht solche Post an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs, auch wenn jemand anderes gefahren ist. Eine Pflicht, den Fahrer zu benennen, folgt daraus nicht. Ob und wie eine Äußerung sinnvoll ist, lässt sich seriös erst beurteilen, wenn der Inhalt der Akte bekannt ist – ein frühes Eingeständnis nimmt Ihnen dagegen Prüfungsmöglichkeiten.

Anders liegt es beim Bußgeldbescheid: Hier läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Wird sie versäumt, wird der Bescheid grundsätzlich rechtskräftig, mit allen Folgen für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot. Der Einspruch selbst muss knapp sein und kann ohne Begründung eingelegt werden; die inhaltliche Auseinandersetzung folgt später.

Was bei einer Messung auf der ST 2149 geprüft werden kann

Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Erst daraus ergibt sich, wie der Vorwurf zustande gekommen ist. Geprüft werden können insbesondere die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung an der Messstelle und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person. Falls ein Messfoto vorliegt, lässt sich auch anhand dessen beurteilen, ob eine Identifizierung überhaupt tragfähig ist.

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; maßgeblich für die Bewertung ist allein der Wert nach diesem Abzug. Bedeutsam ist außerdem, ob die Stelle innerorts oder außerorts einzuordnen ist, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher. Diese Frage entscheidet sich nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel – und lässt sich über die Akte und die dort abgelegten Unterlagen zur Beschilderung nachvollziehen.

Ob eine Straße dieser Art durchgehend ein einheitliches Limit hat oder abschnittsweise begrenzt ist, ergibt sich ebenfalls nur aus der Beschilderung. Deshalb gehört zur Prüfung, ob das zugrunde gelegte Limit an der Position, auf die der Vorwurf sich bezieht, überhaupt wirksam angeordnet war.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Vier-Monats-Regel von Interesse: Liegt in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird – ob das trägt, etwa bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes, hängt vom Einzelfall und seiner Darlegung ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in der Nähe von Regenstauf wohnen, ist das kein Hindernis: Das Verfahren kann vollständig aus der Ferne geführt werden – Unterlagen per E-Mail, Kommunikation telefonisch, Schriftverkehr mit der Behörde über die Kanzlei. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage lässt sich vorab klären.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung in Regenstauf – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Nein. Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person; zur Sache, also auch zur Fahrereigenschaft, müssen Sie nichts sagen. Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden – die inhaltliche Prüfung kann nach der Akteneinsicht folgen.

Gilt die Regentalstraße an der Einmündung Goldberg als innerorts oder außerorts?

Das richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, und nicht nach dem Eindruck vor Ort. Da die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher sind, lohnt die Prüfung dieses Punkts über die Akte.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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