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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 174 in Chemnitz nach Abfahrt Kleinolbersdorf

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Geblitzt auf der B 174 in Chemnitz nach Abfahrt Kleinolbersdorf

Sie sind auf der B 174 in Chemnitz im Bereich nach der Abfahrt Kleinolbersdorf am Ende der Lärmschutzwand geblitzt worden und haben Post erhalten? Entscheidend ist zunächst, welches Schreiben vorliegt: ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid. Beide lösen unterschiedliche Pflichten und Fristen aus.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen – und aus einem Schweigen zur Sache darf niemand einen Nachteil ableiten. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf im Detail prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 174 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Chemnitz, nach Abfahrt Kleinolbersdorf, Ende Lärmschutzwand
Bundesland Sachsen

Bundesstraße: Innerorts oder außerorts entscheidet mit

Die B 174 verläuft im Bereich Chemnitz/Kleinolbersdorf als Bundesstraße. Anders als bei Autobahnen, die im Bußgeldkatalog stets als außerorts gelten, richtet sich bei einer Bundesstraße die Einordnung nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung ist keine Formalie: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher als außerorts.

Damit gehört zu jeder Prüfung die Frage, welche Geschwindigkeit an der konkreten Messstelle angeordnet war und ob die Beschilderung auf dem Weg dorthin eindeutig, vollständig und für Sie erkennbar war. Ebenso relevant ist die Messtoleranz: Vom gemessenen Wert wird sie abgezogen, maßgeblich für die Rechtsfolgen ist erst das Ergebnis danach. Wenige Stundenkilometer können dabei über die Zuordnung zur nächsthöheren Stufe entscheiden.

Welche Messart und welches Gerät im Einsatz waren, ergibt sich für Betroffene meist erst aus der Akte. Falls ein Messfoto vorliegt, lässt sich prüfen, ob die Person darauf überhaupt zuverlässig zuzuordnen ist. Auch Eichung und ordnungsgemäße Verwendung des Messgeräts sowie die Dokumentation der Messung gehören zu den Punkten, die sich erst nach Akteneinsicht beurteilen lassen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h – gerechnet nach Abzug der Toleranz – kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu. Zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Für Sie heißt das: Bevor Sie ein Schreiben einfach bezahlen, sollten Sie wissen, in welche Stufe der vorgeworfene Wert fällt und welche Nebenfolgen daran hängen.

Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden – Urlaub oder ruhigere Wochen lassen sich so berücksichtigen. In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz gefährdet wäre; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, hängt von Ihrem Einzelfall und einer belastbaren Darstellung ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Gerade dann lohnt es sich, den Vorwurf vor einer Zahlung genau anzusehen.

Ablauf und Kosten

Der Weg ist überschaubar: Frist im Blick behalten, Einspruch fristgerecht einlegen, Akteneinsicht beantragen, danach inhaltlich entscheiden. Erst mit der Akte lässt sich sagen, ob sich eine Verteidigung lohnt oder ob der Vorwurf tragfähig ist.

Für das Verfahren müssen Sie nicht in Chemnitz sein. Falls Sie weiter entfernt wohnen, kann die Sache vollständig schriftlich und digital geführt werden; Unterlagen lassen sich elektronisch übermitteln. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine kurze Rückfrage bei Ihrem Versicherer vor der weiteren Entscheidung schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur B 174 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich. Er muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Begründung nach Akteneinsicht nachfolgen kann.

Macht es einen Unterschied, ob die Stelle auf der B 174 innerorts oder außerorts liegt?

Ja. Bei einer Bundesstraße entscheidet die Beschilderung, also die Ortstafel, über die Einordnung; innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts.

Weitere Messstellen: Sachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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