Sie sind auf der B 174 in Chemnitz im Bereich nach der Abfahrt Kleinolbersdorf am Ende der Lärmschutzwand geblitzt worden und haben Post erhalten? Entscheidend ist zunächst, welches Schreiben vorliegt: ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid. Beide lösen unterschiedliche Pflichten und Fristen aus.
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen – und aus einem Schweigen zur Sache darf niemand einen Nachteil ableiten. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf im Detail prüfen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 174 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Chemnitz, nach Abfahrt Kleinolbersdorf, Ende Lärmschutzwand |
| Bundesland | Sachsen |
Bundesstraße: Innerorts oder außerorts entscheidet mit
Die B 174 verläuft im Bereich Chemnitz/Kleinolbersdorf als Bundesstraße. Anders als bei Autobahnen, die im Bußgeldkatalog stets als außerorts gelten, richtet sich bei einer Bundesstraße die Einordnung nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung ist keine Formalie: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher als außerorts.
Damit gehört zu jeder Prüfung die Frage, welche Geschwindigkeit an der konkreten Messstelle angeordnet war und ob die Beschilderung auf dem Weg dorthin eindeutig, vollständig und für Sie erkennbar war. Ebenso relevant ist die Messtoleranz: Vom gemessenen Wert wird sie abgezogen, maßgeblich für die Rechtsfolgen ist erst das Ergebnis danach. Wenige Stundenkilometer können dabei über die Zuordnung zur nächsthöheren Stufe entscheiden.
Welche Messart und welches Gerät im Einsatz waren, ergibt sich für Betroffene meist erst aus der Akte. Falls ein Messfoto vorliegt, lässt sich prüfen, ob die Person darauf überhaupt zuverlässig zuzuordnen ist. Auch Eichung und ordnungsgemäße Verwendung des Messgeräts sowie die Dokumentation der Messung gehören zu den Punkten, die sich erst nach Akteneinsicht beurteilen lassen.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab einer Überschreitung von 21 km/h – gerechnet nach Abzug der Toleranz – kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu. Zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Für Sie heißt das: Bevor Sie ein Schreiben einfach bezahlen, sollten Sie wissen, in welche Stufe der vorgeworfene Wert fällt und welche Nebenfolgen daran hängen.
Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden – Urlaub oder ruhigere Wochen lassen sich so berücksichtigen. In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz gefährdet wäre; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, hängt von Ihrem Einzelfall und einer belastbaren Darstellung ab.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Gerade dann lohnt es sich, den Vorwurf vor einer Zahlung genau anzusehen.
Ablauf und Kosten
Der Weg ist überschaubar: Frist im Blick behalten, Einspruch fristgerecht einlegen, Akteneinsicht beantragen, danach inhaltlich entscheiden. Erst mit der Akte lässt sich sagen, ob sich eine Verteidigung lohnt oder ob der Vorwurf tragfähig ist.
Für das Verfahren müssen Sie nicht in Chemnitz sein. Falls Sie weiter entfernt wohnen, kann die Sache vollständig schriftlich und digital geführt werden; Unterlagen lassen sich elektronisch übermitteln. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine kurze Rückfrage bei Ihrem Versicherer vor der weiteren Entscheidung schafft Klarheit.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur B 174 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich. Er muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Begründung nach Akteneinsicht nachfolgen kann.
Macht es einen Unterschied, ob die Stelle auf der B 174 innerorts oder außerorts liegt?
Ja. Bei einer Bundesstraße entscheidet die Beschilderung, also die Ortstafel, über die Einordnung; innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts.
Weitere Messstellen: Sachsen
- Geblitzt auf der A 4 bei km 72,1 in Chemnitz
- Geblitzt auf der Leipziger Straße Ecke Ringstraße in Chemnitz
- Geblitzt auf der B 174 Höhe Alter Güterbahnhof / Abzweig Großrückerswalde Gelobtland
- Geblitzt auf der A 14 bei Schkeuditz
- Geblitzt auf der A 13 Höhe Airport in Dresden, Richtung Berlin
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.