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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 71 Höhe Mittelhausen in Erfurt, Richtung Sömmerda

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Geblitzt auf der A 71 Höhe Mittelhausen in Erfurt, Richtung Sömmerda

Sie wurden auf der A 71 Höhe Mittelhausen in Erfurt in Fahrtrichtung Sömmerda gemessen. An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 130 km/h, gemessen wurde mobil. Ob daraus am Ende eine Geldbuße, Punkte oder ein Fahrverbot werden, hängt von der Höhe der Überschreitung nach Toleranzabzug ab – und davon, ob die Messung im Einzelfall trägt.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, was die Behörde tatsächlich in der Hand hat.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 71 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Mittelhausen, Erfurt
Fahrtrichtung Sömmerda
Bundesland Thüringen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 130 km/h

Tempolimit 130 km/h auf der A 71 – wie sich die Überschreitung auswirkt

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Messung: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert des Geräts, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an der Grenze zu einer höheren Stufe kann dieser Abzug den Unterschied machen – etwa zwischen einer reinen Geldbuße und einer Eintragung im Fahreignungsregister.

Punkte kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bei einem Tempolimit von 130 km/h ist diese Schwelle im fließenden Autobahnverkehr schneller erreicht, als es sich beim Fahren anfühlt. Prüfen Sie daher im Bescheid genau, welche Geschwindigkeit vorgeworfen wird, welcher Wert nach Toleranz zugrunde gelegt wurde und ob die Beschilderung, auf die sich der Vorwurf stützt, zum Messort passt. Tempolimits auf Autobahnen werden durch Beschilderung festgelegt und können auch nur zeitweise angeordnet sein – welche Zeichen im konkreten Fall gegolten haben, ergibt sich erst aus der Akte.

Mobile Messung: Was sich nach Akteneinsicht prüfen lässt

Die Messung auf der A 71 in Richtung Sömmerda erfolgte mobil. Anders als bei einer dauerhaft eingerichteten Anlage kommt es bei mobilen Einsätzen besonders darauf an, wie die Messung im Einzelfall durchgeführt und dokumentiert wurde. Nach Akteneinsicht lassen sich unter anderem folgende Punkte durchgehen:

  • Eichung und Gültigkeitszeitraum für das eingesetzte Gerät
  • Messprotokoll und die Unterlagen zum konkreten Einsatz
  • die Beschilderung, aus der sich das vorgeworfene Tempolimit ergeben soll
  • die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person am Steuer

Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Auswertbarkeit zur Prüfung. Ergibt sich dabei, dass der Vorwurf in dieser Form nicht zu halten ist, kann das die Rechtsfolgen verändern oder das Verfahren beenden. Ergibt die Prüfung nichts, wissen Sie zumindest, worauf Sie sich einlassen – und können bewusst entscheiden.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Gestaltung ein eigenes Thema: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Frage kommt, entscheidet sich allein am Einzelfall und muss nachvollziehbar dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Gerade in dieser Konstellation lohnt der Blick in die Akte, bevor etwas rechtskräftig wird.

Falls Sie weiter entfernt von Erfurt wohnen, ist das kein Hindernis: Der Schriftverkehr mit der Behörde, die Akteneinsicht und die weitere Verteidigung lassen sich vollständig aus der Ferne führen. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig – ein Anruf bei Ihrem Versicherer klärt das meist in wenigen Minuten.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 130. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 131–140 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 141–145 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 146–150 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 151–155 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 156–160 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 161–170 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 171–180 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 181–190 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 191–200 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 201 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 71 gilt an dieser Stelle 130 km/h – zählt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt, also auch die A 71 bei Mittelhausen. Das ist für Sie vorteilhaft, weil die Regelsätze außerorts bei gleicher Überschreitung niedriger ausfallen als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten. Muss ich angeben, wer gefahren ist?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Kann bei einer mobilen Messung überhaupt etwas geprüft werden?

Ja. Nach Akteneinsicht lassen sich unter anderem Eichung, Messunterlagen, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen; ob sich daraus etwas ergibt, zeigt erst der konkrete Akteninhalt.

Weitere Messstellen auf der A 71 in Thüringen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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