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Geblitzt auf der A 71 am Hochwaldtunnel bei Zella-Mehlis, Richtung Meiningen

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Geblitzt auf der A 71 am Hochwaldtunnel bei Zella-Mehlis, Richtung Meiningen

Sie sind auf der A 71 bei km 125 am Hochwaldtunnel in Zella-Mehlis in Richtung Meiningen gemessen worden. An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 80 km/h, die Messung erfolgt durch eine stationäre Anlage. Kurz darauf erreicht Sie Post: zunächst meist ein Anhörungsbogen, später gegebenenfalls ein Bußgeldbescheid.

Wichtig ist jetzt vor allem der Kalender. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst über die Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob der vorgeworfene Wert tragfähig ist. Der Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid: Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 71 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Zella-Mehlis
Fahrtrichtung Meiningen
Bundesland Thüringen
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Traffistar S 330
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf einer Autobahn: Was der abgezogene Wert bedeutet

Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog stets als außerorts – das gilt auch für die A 71 bei Zella-Mehlis. Praktisch bedeutet das: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze niedriger als bei einem innerörtlichen Verstoß. Entscheidend ist aber nicht, wie hoch der Wert auf Ihrem Bescheid an erster Stelle aussieht, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Nur dieser bereinigte Wert wird der Sanktionsstaffel zugrunde gelegt.

Bei einem Limit von 80 km/h liegt die Schwelle von 21 km/h Überschreitung näher, als viele annehmen. Ab dieser Grenze kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Einordnung: Ein rechnerischer Unterschied von einem oder zwei km/h kann darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt.

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung; sie können dauerhaft oder vorübergehend angeordnet sein. Ob die Beschilderung im konkreten Fall eindeutig, vollständig und ordnungsgemäß war, ist ein Punkt, der sich anhand der Akte prüfen lässt – ebenso die Messung selbst, die Eichung des Geräts und die Zuordnung zum Fahrer.

Stationäre Messung, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Bei einer stationären Anlage läuft die Ermittlung typischerweise über das Kennzeichen: Die Post geht zunächst an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs. Sind Halter und Fahrer nicht dieselbe Person, entsteht schnell Unsicherheit, was ausgefüllt werden soll. Hier gilt die klare Trennung: Personalien ja, Aussage zur Sache nein. Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Falls ein Messfoto zur Akte gehört, kann geprüft werden, ob sich daraus eine tragfähige Fahreridentifizierung ergibt. Auch das ist ein Grund, vor einer inhaltlichen Erklärung zunächst Akteneinsicht zu beantragen – möglich ist das über einen Anwalt. Wer zuerst eine Erklärung abgibt und danach die Unterlagen sieht, verschenkt regelmäßig Prüfungsmöglichkeiten.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Vier-Monats-Regel relevant: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen und so auf Urlaub oder berufliche Termine legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Falls Sie weiter von Zella-Mehlis entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Kommunikation laufen digital oder per Post. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann gleich zu Beginn gestellt werden.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S330

So misst der Traffistar S330

Der Traffistar S330 ist eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage. Er stammt ursprünglich von der ROBOT Visual Systems GmbH (Marke „Traffipax“); heute firmiert der Hersteller als JENOPTIK Robot GmbH. Die Bauartzulassung der PTB stammt aus dem Jahr 2003. Anders als Radar- oder Lasergeräte misst der S330 nicht berührungslos: In jeden überwachten Fahrstreifen sind drei piezoelektrische Drucksensoren quer zur Fahrtrichtung in den Fahrbahnbelag eingelassen, jeweils im Abstand von einem Meter. Überfährt ein Fahrzeug die Sensoren, misst das Gerät die Zeiten für die beiden Teilstrecken und für die Gesamtstrecke von zwei Metern (Weg-Zeit-Messung). Angezeigt wird die Geschwindigkeit über die Gesamtstrecke; die Teilstrecken dienen der Plausibilitätskontrolle. Nach Herstellerangaben handelt es sich um ein „halb-analoges“ System, das weder Statistik- noch Rohmessdaten speichert. Das Beweisfoto wird digital gefertigt; die Anlage wird unter anderem in Tunneln eingesetzt.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung und die Fachliteratur behandeln die Messung mit dem Traffistar S330 als standardisiertes Messverfahren. Was das bedeutet, erläutern wir hier: Das Gericht muss die Messung nur dann näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler gibt. Solche Anhaltspunkte muss in der Regel die Verteidigung herausarbeiten.

Was wir in der Akte prüfen

Bei Piezo-Anlagen hängt die Richtigkeit der Messung maßgeblich vom Zustand der Sensoren und der Fahrbahn ab. Wir prüfen deshalb insbesondere:

  • Eichung: Liegt ein gültiger Eichschein vor – auch für den Sensorbereich in der Fahrbahn? Gab es seit der Eichung Reparaturen oder Eingriffe?
  • Sensorbereich: Nach der Fachliteratur dürfen die Sensoren keine Risse aufweisen, in die Feuchtigkeit eindringen kann, und müssen lückenlos in der Fahrbahn liegen. Für die Überprüfung des Sensorbereichs gibt es eine eigene technische Richtlinie („Piezo-Richtlinie“) mit Anforderungen u.a. an Fahrbahnrisse, Unebenheiten und Spurrillen im Messbereich. Unterlagen über die vorgeschriebenen Sensorprüfungen sollten angefordert werden.
  • Messfoto: Ist der in Fahrtrichtung letzte Sensor auf dem Foto erkennbar oder zu ermitteln? Passt die Position des Fahrzeugs auf dem Foto zur Messung? Befinden sich weitere Fahrzeuge im Bild?
  • Falldatensatz und Gebrauchsanweisung: Liegen die digitale Falldatei und die zur eingesetzten Softwareversion passende Gebrauchsanweisung vor?
  • Messreihe: Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung verletzt es das Recht auf ein faires Verfahren, wenn die Einsicht in die bei der Bußgeldbehörde vorhandenen digitalen Falldaten der Messreihe aller Fahrspuren mit Statistikdatei verweigert wird. Solche Daten sollten frühzeitig angefordert werden.
  • Messstelle vor Ort: Weil die Anlage fest verbaut ist, lässt sich die Messstelle in der Regel auch nachträglich besichtigen und fotografieren – etwa um Fahrbahnschäden im Sensorbereich zu dokumentieren.

Zur Einordnung

Allgemeine Einwände („Blitzer messen oft falsch“) reichen vor Gericht nicht aus. Bei einer fest installierten Piezo-Anlage können aber gerade der Zustand der Fahrbahn und die Prüfunterlagen zum Sensorbereich konkrete Ansatzpunkte liefern. Ob das im Einzelfall so ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht und ggf. einer Besichtigung der Messstelle beurteilen.

Mehr zum Traffistar S330, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S330 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 71 Richtung Meiningen unterwegs – gilt die Stelle als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, auch im Bereich bei Zella-Mehlis. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als bei einem innerörtlichen Verstoß.

Mir wurde eine Überschreitung des Tempolimits von 80 km/h vorgeworfen – wie kommt der Wert zustande?

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert danach. Ob die Einordnung stimmt, lässt sich anhand der Akte überprüfen, unter anderem hinsichtlich Messung, Eichung und Beschilderung.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen, wenn ich nicht selbst gefahren bin?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf das nicht gegen Sie verwendet werden; sinnvoll ist es, zunächst Akteneinsicht zu nehmen.

Weitere Messstellen: Thüringen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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