Sie wurden auf der A 71 auf Höhe Schillingstedt (Sömmerda) in Richtung Sangerhausen gemessen. Erlaubt waren an dieser Stelle 120 km/h, die Kontrolle erfolgte als mobile Geschwindigkeitsmessung. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts – dort fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts.
Wichtig ist jetzt vor allem der Zeitpunkt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Haben Sie erst einen Anhörungsbogen erhalten, ist noch keine Entscheidung ergangen. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – Schweigen darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis angerechnet werden.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 71 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Schillingstedt, Sömmerda |
| Fahrtrichtung | Sangerhausen |
| Bundesland | Thüringen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 120 km/h |
Tempo 120 auf der A 71 – was der Wert nach Toleranz bedeutet
Maßgeblich für das Verfahren ist nie der reine Ablesewert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs Ihr Fall fällt. Gerade bei Werten knapp an einer Grenze lohnt der genaue Blick auf den Bescheid: Schon wenige Kilometer pro Stunde können darüber entscheiden, ob es bei einer Geldbuße bleibt oder Punkte und ein Fahrverbot hinzukommen.
Punkte im Fahreignungsregister werden ab einer Überschreitung von 21 km/h eingetragen – ein Punkt im Regelfall, zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bei einem Limit von 120 km/h auf der Autobahn ist diese Schwelle also bereits erreicht, wenn nach Toleranz mehr als 140 km/h übrig bleiben.
Auf Autobahnen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt; sie kann dauerhaft oder vorübergehend angeordnet sein. Für die Vorwerfbarkeit kommt es deshalb darauf an, dass die maßgebliche Begrenzung in Fahrtrichtung – hier Richtung Sangerhausen – ordnungsgemäß angezeigt und für Sie erkennbar war. Ob das im konkreten Fall so war, lässt sich anhand der Verfahrensakte nachvollziehen.
Mobile Messung: Welche Punkte sich überprüfen lassen
Bei einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle steht die Messtechnik nicht dauerhaft an derselben Stelle, sondern wird für die jeweilige Kontrolle eingerichtet. Genau hier liegen die Anknüpfungspunkte für eine Überprüfung. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; anschließend lassen sich unter anderem folgende Fragen klären:
- ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt und nachvollziehbar aufgezeichnet wurde,
- ob das eingesetzte Gerät zum Tatzeitpunkt über eine gültige Eichung verfügte,
- ob die Beschilderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Fahrtrichtung stimmig war,
- ob die Zuordnung des Fahrzeugs und der Person am Steuer tragfähig ist.
Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Auswertung dazu. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in der Höhe Bestand hat oder ob es sachliche Einwände gibt. Der Einspruch sichert dafür zunächst nur die Frist – begründen können Sie ihn später.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Droht ein Fahrverbot, ist nicht allein die Dauer entscheidend, sondern auch der Zeitpunkt: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Phase legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden – etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes konkret droht; dann wird jedoch die Geldbuße erhöht. Ob solche Umstände tragen, hängt vom Einzelfall und seiner Darlegung ab.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten allein an die Rechtskraft geknüpft ein – ein Grund mehr, den Bescheid vor Ablauf der Einspruchsfrist prüfen zu lassen.
Falls Sie weiter von der A 71 entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Korrespondenz, Akteneinsicht und Schriftsätze laufen über die Kanzlei, ein persönlicher Termin ist dafür nicht erforderlich. Wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese häufig die Kosten – eine kurze Deckungsanfrage klärt das vorab.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 121–130 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 131–135 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 136–140 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 141–145 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 146–150 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 151–160 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 161–170 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 171–180 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 181–190 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 191 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 71 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen; wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Ab welcher Geschwindigkeit wird es bei Tempo 120 auf der Autobahn ernst?
Entscheidend ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu, zwei Punkte, wenn für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist; Autobahnen werden dabei nach den außerörtlichen Sätzen behandelt.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bescheid vorzugehen?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Der Einspruch muss nicht sofort begründet werden – anschließend kann über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und die Messung geprüft werden.
Weitere Messstellen: Thüringen
- Geblitzt auf der A 71 bei Gräfenroda, km 113,45, Richtung Erfurt
- Geblitzt auf der A 71 am Hochwaldtunnel bei Zella-Mehlis, Richtung Meiningen
- Geblitzt auf der A 71 bei km 117,0, Rennsteigtunnel, Richtung Schweinfurt
- Geblitzt auf der A 71 Höhe Mittelhausen in Erfurt, Richtung Sömmerda
- Geblitzt auf der B 4 in Ilfeld Richtung Nordhausen
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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