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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 8 bei Pforzheim, Fahrtrichtung Stuttgart

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Geblitzt auf der A 8 bei Pforzheim, Fahrtrichtung Stuttgart

Sie sind auf der A 8 bei Pforzheim in Fahrtrichtung Stuttgart mit einer Geschwindigkeitsmessung in Berührung gekommen und haben nun Post erhalten. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Beides sind unterschiedliche Verfahrensstadien mit unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten.

Wichtig ist zunächst der Blick auf das Datum der Zustellung. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, und zwar zunächst ohne jede Begründung. Erst danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Vorwürfe tragfähig sind. Beim Anhörungsbogen besteht dagegen kein Zwang, sich zur Sache zu äußern.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 8 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Pforzheim
Fahrtrichtung Stuttgart
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus

Die A 8 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts. Das ist keine Nebensache: Bei identischer Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Für Sie bedeutet das, dass der Vorwurf nach der außerörtlichen Staffelung bewertet wird, die sich mit steigender Überschreitung stufenweise verschärft.

Maßgeblich ist dabei nie der auf dem Messprotokoll zuerst genannte Rohwert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert nach Abzug ist Grundlage für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot. Gerade an den Stufengrenzen kann diese Rechnung darüber entscheiden, ob es bei einer Geldbuße bleibt oder weitere Folgen hinzukommen. Punkte im Fahreignungsregister entstehen ab einer Überschreitung von 21 km/h – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Welche Geschwindigkeit an der betreffenden Stelle erlaubt war, ergibt sich aus der Beschilderung zum Tatzeitpunkt. Auf Autobahnen können Tempolimits dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein; welches Limit gegolten hat und ob es ordnungsgemäß angezeigt wurde, lässt sich anhand der Akte nachvollziehen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig geht die erste Post an die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Verpflichtend sind nur die Angaben zur Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Angaben zur Sache – etwa dazu, wer gefahren ist oder wie schnell – müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf im Verfahren nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Die Zuordnung zum Fahrer gehört zu den Punkten, die sich im Rahmen der Akteneinsicht prüfen lassen. Falls ein Messfoto vorliegt, kann bewertet werden, ob es eine Identifizierung überhaupt zulässt. Ebenso zu prüfen sind die Messung selbst, die Eichung und die Beschilderung. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich sinnvoll entscheiden, ob ein Einspruch weitergeführt oder zurückgenommen wird.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren über die Entfernung

Droht ein Fahrverbot, sind zwei Punkte praktisch relevant. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – lag also in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden, etwa passend zum Urlaub. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei einem konkret drohenden Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall und dessen Darlegung ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein.

Falls Sie weiter von Pforzheim entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, die Kommunikation läuft schriftlich und digital. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig; die Deckungsanfrage kann direkt mit übernommen werden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 8 bekommen – muss ich ihn ausfüllen?

Pflicht sind allein Ihre Personalien. Zur Sache, also zum Fahrvorgang oder zur Person am Steuer, müssen Sie nichts sagen, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Gilt die A 8 bei Pforzheim als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind damit niedriger als bei einem gleich hohen Verstoß innerorts.

Zählt der Wert, der im Bescheid als gemessene Geschwindigkeit steht?

Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Dieser korrigierte Wert entscheidet über Geldbuße, Punkte und ein mögliches Fahrverbot.

Weitere Messstellen auf der A 8 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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