An der Kehler Straße in Rastatt, Höhe Markgrafenstraße, wurde mit einem Blitzeranhänger und dem Messgerät PoliScan FM1 gemessen; zulässig waren an dieser Stelle 30 km/h. Wenn Sie deswegen Post erhalten haben, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Welches Schreiben liegt Ihnen vor – und wie viel Zeit haben Sie noch?
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern; Schweigen darf Ihnen nicht als Eingeständnis ausgelegt werden. Liegt dagegen bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch – begründen lässt sich dieser auch später, etwa nachdem über einen Anwalt Akteneinsicht genommen wurde.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Kehler Straße (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Rastatt |
| Fahrtrichtung | Höhe Markgrafenstraße |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Art der Messung | Blitzeranhänger |
| Messgerät | PoliScan FM1 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 30 km/h |
Tempo 30: Warum hier schon kleine Differenzen zählen
Bei einem Limit von 30 km/h liegt der Abstand zwischen einem geringfügigen Verstoß und spürbaren Nebenfolgen klein. Maßgeblich ist dabei nie der roh gemessene Wert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und erst der verbleibende Wert ist Grundlage der Entscheidung. Es lohnt sich deshalb, im Bescheid genau zu prüfen, welcher Wert dort als vorwerfbare Überschreitung angesetzt wurde.
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte sind es, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob ein Fahrverbot im Regelfall droht, hängt davon ab, ob die Stelle innerorts oder außerorts liegt – das richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, nicht nach der Höhe des Tempolimits. Für Pkw ist ein Regelfahrverbot innerorts ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen, außerorts ab 41 km/h. Steht ein Fahrverbot im Raum, kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden, wobei die Geldbuße dann erhöht wird; ob das in Betracht kommt, lässt sich nur am Einzelfall beurteilen, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre.
Was sich an einer Messung mit dem Blitzeranhänger prüfen lässt
Die Messung erfolgte hier mit einem PoliScan FM1 in einem Blitzeranhänger. Wie bei jeder Geschwindigkeitsmessung gilt: Das Ergebnis steht und fällt mit den Voraussetzungen, unter denen es zustande gekommen ist. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – und zwar schon, bevor überhaupt ein Bußgeldbescheid ergangen ist.
Geprüft werden können unter anderem:
- der Messvorgang und die Unterlagen dazu,
- die Eichung des eingesetzten Geräts,
- die Beschilderung, auf die sich der Vorwurf stützt,
- die Zuordnung der Aufnahme zu einer bestimmten Person – falls ein Messfoto vorliegt.
Erst wenn diese Punkte bekannt sind, lässt sich sinnvoll entscheiden, ob ein Einspruch weiterverfolgt oder zurückgenommen wird. Deshalb die Reihenfolge: Frist sichern, Akte anfordern, dann inhaltlich bewerten.
Fristen, Probezeit und das Verfahren aus der Entfernung
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – darauf sollte man sich nicht einrichten. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist zu beachten: Eine Überschreitung ab 21 km/h gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich zudem schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von Rastatt wohnen, sollte dieser Punkt früh angesprochen werden. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, werden die Kosten der Verteidigung häufig übernommen – eine Deckungsanfrage ist schnell erledigt.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 30. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 31–40 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 41–45 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 46–50 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 51–55 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 56–60 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 61–70 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 71–80 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 81–90 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 91–100 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 101 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Zu Ihrer Person müssen Sie die geforderten Angaben machen, zur Sache selbst nicht. Niemand muss sich selbst belasten, und wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Gilt die Kehler Straße in Rastatt als innerorts?
Das entscheidet die Beschilderung, also die Ortstafel, und nicht die Höhe des Tempolimits. Die Einordnung ist wichtig, weil die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher sind und ein Fahrverbot dort früher vorgesehen ist.
Wie wirkt sich die Messtoleranz bei einem Tempo-30-Bereich aus?
Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; maßgeblich ist allein der Wert danach. Gerade in der Nähe der Grenzen zu Punkten oder Fahrverbot kann das über die Einstufung entscheiden.
Weitere Messstellen: Baden-Württemberg
- Geblitzt auf der A 5 bei Rastatt-Nord, Fahrtrichtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 5 bei Rastatt, Fahrtrichtung Karlsruhe
- Geblitzt auf der B 54 bei Konstanz
- Geblitzt auf der B 53 bei Villingen-Schwenningen
- Geblitzt auf der B 27 nahe der Ausfahrt Stuttgart-Degerloch, Fahrtrichtung stadteinwärts
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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