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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Würzburg, Fahrtrichtung Frankfurt am Main

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Geblitzt auf der A 3 bei Würzburg, Fahrtrichtung Frankfurt am Main

Sie sind auf der A 3 bei Würzburg in Fahrtrichtung Frankfurt am Main geblitzt worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt – die Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts. Maßgeblich ist nicht der Wert, den das Gerät angezeigt hat, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt.

Wichtig ist jetzt vor allem die Einordnung des Schreibens: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, ein Bußgeldbescheid dagegen läuft auf eine Frist zu. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, und zwar zunächst ohne Begründung. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob der Vorwurf in dieser Höhe trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Würzburg
Fahrtrichtung Frankfurt am Main
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimit auf der Autobahn: Beschilderung entscheidet

Auf Autobahnabschnitten gilt nicht überall dieselbe Höchstgeschwindigkeit. Zulässige Geschwindigkeiten werden durch Beschilderung festgelegt, teils dauerhaft, teils nur vorübergehend oder über wechselnde Anzeigen. Für das Verfahren ist deshalb eine zentrale Frage, welches Limit an der Stelle des Vorwurfs überhaupt angeordnet war und ob die Beschilderung für Sie als Fahrer erkennbar und ordnungsgemäß war. Das lässt sich nicht aus dem Bescheid allein beantworten, sondern erst anhand der Akte.

Steht in Ihrem Schreiben ein Wert, der Ihrem Eindruck vom Streckenverlauf widerspricht, ist das kein Grund, den Vorwurf einfach hinzunehmen. Genauso wenig ist es sinnvoll, im Anhörungsbogen aus der Erinnerung heraus Angaben zur Sache zu machen. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern – wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Geprüft werden können neben der Beschilderung unter anderem der Messvorgang selbst, die gültige Eichung und die Frage, ob Sie als Fahrer eindeutig zugeordnet werden können. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört auch dieses zur Prüfung.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer verbleibenden Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Bußgeldkatalog für den Verstoß ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Wie sich Ihr Fall einordnet, hängt vom Wert nach Toleranzabzug ab – bei Werten knapp an einer Stufengrenze kann schon eine kleine Korrektur die Rechtsfolge verändern.

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte. Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt – etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust –, ist eine Frage des Einzelfalls und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten erst mit der Rechtskraft ein – bis dahin bleibt Raum, den Vorwurf zu prüfen.

Verfahren aus der Ferne führen

Falls Sie weiter entfernt von Würzburg wohnen, ist das für die Verteidigung kein Hindernis. Der Kontakt, die Vollmacht, die Akteneinsicht und die weitere Korrespondenz lassen sich vollständig digital und per Post abwickeln; eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich.

Praktisch sinnvoll ist ein einfacher Ablauf: Frist notieren, damit die zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids nicht verstreichen, den Einspruch fristgerecht einlegen, anschließend Akteneinsicht nehmen und erst danach inhaltlich Stellung beziehen. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Kosten – ein kurzer Blick in die Police oder eine Deckungsanfrage klärt das vorab.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 3 bei Würzburg erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Sie müssen die Angaben zu Ihrer Person machen, zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern; ein Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gilt die A 3 als außerorts, obwohl die Messung nahe Würzburg liegt?

Ja. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig davon, welcher Ort in der Nähe liegt. Bei anderen Straßen richtet sich das nach der Ortstafel.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist dafür zunächst nicht nötig – sie kann nach der Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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