Sie haben Post zu einer Geschwindigkeitsmessung in der Leonhardsgasse in Köln erhalten – angegeben ist die Richtung Beidseitig (Höhe Dachsweg). Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Entscheidend ist zunächst, welches Schreiben vorliegt und welche Fristen damit laufen.
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist – und anschließend prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Leonhardsgasse (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Köln |
| Fahrtrichtung | Beidseitig (Höhe Dachsweg) |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Anhörungsbogen oder Bescheid – was jetzt wichtig ist
Beim Anhörungsbogen sind Sie nur verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt auch dann, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden und die Fahrerfrage im Raum steht.
Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, zählt die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb ist es sinnvoll, das Schreiben gleich mit Datum abzulegen und die Frist zu notieren, bevor inhaltlich überlegt wird, was gegen den Vorwurf spricht.
Zur Höhe des Vorwurfs: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, maßgeblich ist erst der Wert danach. Falls in Ihrem Fall ein Messfoto oder ein Messprotokoll existiert, gehören diese Unterlagen zu den Punkten, die sich im Rahmen der Akteneinsicht sichten lassen.
Innerorts oder außerorts – warum das den Unterschied macht
Ob für eine Strecke die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, richtet sich nicht nach dem Straßennamen, sondern nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung wirkt sich unmittelbar aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Auch ein Fahrverbot ist innerorts im Regelfall früher vorgesehen – für Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.
Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Schon deshalb lohnt der genaue Blick darauf, welcher Wert nach Toleranzabzug zugrunde gelegt wurde und von welcher zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Behörde ausgeht. Ob die Beschilderung an der betreffenden Stelle klar und für Fahrende erkennbar war, ist ein typischer Prüfpunkt im Bußgeldverfahren.
Fahrverbot, Probezeit und der Weg über das Amtsgericht
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist nicht automatisch alles entschieden. In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, wobei die Geldbuße dann erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so mit Urlaub oder Arbeit abstimmen.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter von Köln entfernt wohnen, ist das ein Punkt, den man früh ansprechen sollte. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Muss ich im Anhörungsbogen zur Messung in der Leonhardsgasse etwas zur Sache schreiben?
Nein. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache dürfen Sie schweigen, und daraus darf kein Nachteil abgeleitet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.
Gelten hier die innerörtlichen Regelsätze?
Das richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, nicht nach dem Straßennamen. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Fahrverbot ist früher vorgesehen als außerorts.
Weitere Messstellen: Köln
- Geblitzt auf der B 55a an der Zoobrücke in Köln Richtung Kalk
- Geblitzt auf dem Europaring in Köln, Richtung Straßburger Platz
- Geblitzt auf dem Auenweg in Köln, Richtung Köln (Mülheim / Deutz)
- Geblitzt auf der Honschaftsstraße in Köln, Höhe Bushaltestelle
- Geblitzt auf der A 1 bei Köln, km 408,7, Richtung Saarbrücken
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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