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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 243 bei Gittelde, Richtung Osterode

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Geblitzt auf der B 243 bei Gittelde, Richtung Osterode

Auf der B 243 bei Gittelde wurde in Fahrtrichtung Osterode mit einem Blitzeranhänger gemessen, eingesetzt wurde dabei ein Gerät des Typs PoliScan FM1. Zulässig waren an dieser Stelle 80 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um die Frage, was Ihnen vorgeworfen wird und welcher Geschwindigkeitswert nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt – denn allein dieser Wert ist maßgeblich.

Wichtig ist der Unterschied zwischen den beiden Schreiben: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht – und wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab der Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch. Der Einspruch muss nicht sofort begründet werden, sodass die inhaltliche Prüfung anschließend in Ruhe erfolgen kann.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 243 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Gemeinde Gittelde
Fahrtrichtung Osterode
Bundesland Niedersachsen
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät PoliScan FM1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Messung mit einem Blitzeranhänger – was sich prüfen lässt

Ein Blitzeranhänger wird für den jeweiligen Einsatz aufgestellt und wieder abgebaut. Genau deshalb lohnt sich bei solchen Messungen ein genauer Blick in die Verfahrensakte. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und zwar schon bevor überhaupt ein Bußgeldbescheid ergangen ist. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die gültige Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung der zulässigen Geschwindigkeit und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer konkreten Person am Steuer.

Erst mit diesen Unterlagen lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in der vorliegenden Form tragfähig ist. Falls ein Messfoto in der Akte enthalten ist, kann auch dieses ausgewertet werden. Ohne Aktenkenntnis bleibt jede Einschätzung Spekulation – weder eine pauschale Zahlung noch ein pauschaler Angriff auf die Messung hilft weiter. Sinnvoll ist der knappe Dreischritt: Frist sichern, Akte anfordern, danach entscheiden.

Tempo 80, Punkte und die Frage Fahrverbot

Bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 80 km/h entscheidet die Höhe der Überschreitung darüber, welche Folgen im Raum stehen. Ab 21 km/h über dem nach Toleranzabzug verbleibenden Wert kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Ob die Regelsätze und Fahrverbotsgrenzen für innerorts oder für außerorts gelten, richtet sich nach der Beschilderung, also danach, ob die Messstelle innerhalb oder außerhalb der Ortstafel liegt. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Fahrverbot ist dort im Regelfall früher vorgesehen: bei Pkw ab 31 km/h, außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung. Diese Einordnung ist damit ein Punkt, der sich bei der Aktenprüfung konkret nachvollziehen lässt.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab.

Probezeit, Entfernung und Kosten

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein Verstoß ab 21 km/h Überschreitung als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen, denn eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.

Falls Sie nicht in der Nähe von Gittelde wohnen: Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung – sie übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig; ein kurzer Blick in die Police vor der weiteren Entscheidung ist sinnvoll.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung bei Gittelde erhalten – muss ich ausfüllen, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, gelten Sie deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach einem Bußgeldbescheid?

Ab Zustellung des Bescheids haben Sie zwei Wochen Zeit für den Einspruch. Eine Begründung ist dafür nicht sofort erforderlich; nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig.

Die Messung erfolgte mit einem Blitzeranhänger – lässt sich das überprüfen?

Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bescheid, und dabei lassen sich unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen.

Weitere Messstellen: Landkreis Göttingen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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