Sie wurden auf der A 1 bei Asheberg im Bereich km 302,370 geblitzt und halten nun Post in den Händen – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides bedeutet nicht, dass der Vorwurf feststeht. Entscheidend ist, was die Messung tatsächlich hergibt und ob die Fristen gewahrt werden.
Auf dieser Seite erfahren Sie, worin sich Anhörungsbogen und Bescheid unterscheiden, welche Angaben Sie machen müssen und welche nicht, und wie sich der Vorwurf über eine Akteneinsicht überprüfen lässt. Wichtig ist vor allem eines: Gegen einen Bußgeldbescheid läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 1 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Asheberg |
A 1 bei Asheberg: Autobahn heißt außerorts
Für die Bemessung der Sanktion kommt es darauf an, ob ein Verstoß innerorts oder außerorts begangen wurde. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend nach den außerörtlichen Sätzen behandelt. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als bei einem innerörtlichen Verstoß – bei anderen Straßen richtet sich die Einordnung dagegen nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel.
Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Stelle einer Autobahn zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Allgemein gilt: Tempolimits können dauerhaft angeordnet oder nur vorübergehend gelten, etwa über Wechselverkehrszeichen oder zeitlich befristete Anordnungen. Für die Verteidigung ist deshalb regelmäßig von Interesse, welche Beschilderung zum Tatzeitpunkt tatsächlich galt und ob sie für Fahrende erkennbar war. Das lässt sich nur anhand der Verfahrensakte klären, nicht anhand des Bescheids allein.
Vom gemessenen Wert wird außerdem eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für den Vorwurf ist immer erst der Wert nach diesem Abzug. Gerade wenn Ihr Ergebnis dicht an einer Stufengrenze liegt, kann sich das spürbar auswirken.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – der Unterschied zählt
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Schweigen Sie zum Vorwurf, darf Ihnen das nicht als Eingeständnis ausgelegt und nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Anders beim Bußgeldbescheid: Hier läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen. Innerhalb dieser Zeit kann Einspruch eingelegt werden; eine Begründung muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Der Einspruch hält das Verfahren offen, sodass anschließend über einen Anwalt Akteneinsicht genommen werden kann. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Fahrereigenschaft überhaupt sicher zugeordnet ist. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört dessen Auswertung ebenfalls dazu.
Erhält der Fahrzeughalter die Post, obwohl jemand anderes gefahren ist, sollte nichts vorschnell ausgefüllt werden. Auch das lässt sich zunächst offenlassen und nach Akteneinsicht bewerten.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen – mit einem Punkt, und mit zwei Punkten, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Kommt ein Fahrverbot in Betracht und lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das trägt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Schon deshalb lohnt sich eine Prüfung, bevor Sie zahlen.
Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und aus der Ferne führen, eine persönliche Anreise ist für die Prüfung nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der anwaltlichen Vertretung; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei für Sie stellen.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich wurde auf der A 1 bei Asheberg geblitzt – gelten hier die innerörtlichen Sätze?
Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, die außerörtlichen Regelsätze sind also maßgeblich. Diese liegen bei gleicher Überschreitung unter den innerörtlichen Sätzen.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss innerhalb dieser Frist eingehen, eine Begründung kann später nachgereicht werden – etwa nach Akteneinsicht.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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