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Geblitzt in der Martin-Luther-Straße in Plauen – stationäre Messanlage

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Geblitzt in der Martin-Luther-Straße in Plauen – stationäre Messanlage

An der Martin-Luther-Straße in Plauen befindet sich eine stationäre Messanlage. Wenn Sie dort geblitzt wurden, erreicht Sie in der Regel zunächst Post an die Halteranschrift – entweder ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid.

Beide Schreiben verlangen Unterschiedliches von Ihnen. Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung: Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang – gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort begründen zu müssen.

Die Messstelle im Überblick

Straße Martin-Luther-Straße
Ort / Abschnitt Plauen
Fahrtrichtung Stationärer Blitzer
Bundesland Sachsen

Post an den Halter: Was Sie sagen müssen und was nicht

Geschrieben wird zunächst derjenige an, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Das heißt nicht, dass damit auch die Fahrereigenschaft feststeht. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten; das gilt auch, wenn Sie als Halter angeschrieben werden.

Pflicht sind allein die Angaben zur Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zum Vorwurf selbst dürfen Sie schweigen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Gerade weil ein einmal ausgefüllter Bogen später kaum noch zurückzunehmen ist, lohnt es sich, vor einer Äußerung zur Sache zu wissen, was in der Akte steht.

Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, spielt die Frage, ob sich daraus die Person am Steuer zuordnen lässt, im weiteren Verfahren häufig eine Rolle. Diese Zuordnung ist einer der Punkte, die sich erst anhand der Akte beurteilen lassen.

Frist, Akteneinsicht und was sich prüfen lässt

Der wichtigste Termin ist die Einspruchsfrist: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – darauf sollte man sich nicht verlassen.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und zwar bereits bevor ein Bescheid ergangen ist. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Bei einer stationären Anlage hängt viel davon ab, ob die Dokumentation zur Messung vollständig und nachvollziehbar ist.

Beachten Sie außerdem: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für die Einordnung ist erst der Wert nach diesem Abzug. Ob der Vorwurf nach innerorts oder außerorts geltenden Regelsätzen behandelt wird, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel; innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte sind es, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein Fahrverbot ist für Pkw innerorts im Regelfall ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Wird ein Fahrverbot rechtskräftig und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen – dann steigt die Geldbuße; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig – eine kurze Nachfrage bei Ihrem Versicherer klärt das schnell.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen aus Plauen bekommen – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden; danach wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung ist nur bei unverschuldeter Fristversäumnis ausnahmsweise möglich.

Muss ich nach Plauen reisen, wenn es zu einer Verhandlung kommt?

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen – garantiert ist der Verzicht auf eine Anreise aber nicht.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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