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Geblitzt auf der K 1 Höhe Abzweig Dorfmitte bei Mecklar/Meckbach

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Geblitzt auf der K 1 Höhe Abzweig Dorfmitte bei Mecklar/Meckbach

Sie wurden auf der K 1 in Höhe des Abzweigs Dorfmitte bei Mecklar/Meckbach geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt vor allem darum, welches Schreiben vorliegt – ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid – und welche Frist daran hängt.

Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn gleich begründen zu müssen. Diese Zeit lässt sich nutzen, um über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und den Vorwurf zu prüfen, statt vorschnell etwas zur Sache zu erklären.

Die Messstelle im Überblick

Straße K 1 (Kreisstraße)
Ort / Abschnitt Mecklar / Meckbach, Höhe Abzweig Dorfmitte
Bundesland Hessen

Anhörungsbogen zur K 1: Angaben zur Person, Schweigen zur Sache

Kommt das erste Schreiben, ist es häufig ein Anhörungsbogen. Darin werden Sie als Halter oder als benannte Person zu einem Geschwindigkeitsvorwurf befragt. Wichtig ist die Unterscheidung: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – sind Pflicht. Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf im Verfahren nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gerade die Frage, wer am Steuer saß, wird oft zu schnell beantwortet. Wenn mehrere Personen das Fahrzeug nutzen, ist die Zuordnung zum Fahrer ein eigener Prüfungspunkt. Falls zu der Messung ein Foto in der Akte liegt, lässt sich prüfen, ob daraus überhaupt eine belastbare Identifizierung folgt. Eine ausgefüllte Rückseite des Anhörungsbogens kann diese Prüfung dagegen von vornherein erübrigen – das ist der Grund, warum sich eine Antwort erst nach Kenntnis der Akte anbietet.

Innerorts oder außerorts – und was die Toleranz ändert

Bei einer Kreisstraße wie der K 1 ist die Einordnung des Vorwurfs keine Nebensache: Ob eine Stelle als innerorts oder als außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Welche Begrenzung an der Messstelle gegolten hat und ob sie ordnungsgemäß ausgeschildert war, gehört deshalb zu den Punkten, die sich über die Akte nachvollziehen lassen.

Hinzu kommt die Messtoleranz: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Abzug vorgenommen, maßgeblich ist erst der Wert danach. Liegt der Vorwurf knapp über einer Stufe des Bußgeldkatalogs, kann sich schon daraus eine andere Einordnung ergeben. Über einen Anwalt können außerdem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Fahrerzuordnung geprüft werden.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden – dann fällt die Geldbuße höher aus; ob das in Betracht kommt, beurteilt sich nach dem Einzelfall, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch das spricht dafür, den Vorwurf vorher inhaltlich prüfen zu lassen.

Falls Sie weiter entfernt von Mecklar/Meckbach wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen per E-Mail, Akteneinsicht und Korrespondenz über die Kanzlei. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann vorab geklärt werden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur K 1 bei Mecklar/Meckbach – muss ich antworten?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache müssen Sie nichts sagen. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Nachteil ausgelegt werden, und der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich. Eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden, sodass die Akteneinsicht danach erfolgen kann.

Gilt die Stelle an der K 1 als innerorts oder außerorts?

Das entscheidet die Beschilderung, also die Ortstafel, nicht die Straßenart. Da innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Regelsätze gelten, lohnt sich ein Blick in die Akte auf die Einordnung und die Beschilderung.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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