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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Bad Hersfeld, Fahrtrichtung Fulda

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Geblitzt auf der A 7 bei Bad Hersfeld, Fahrtrichtung Fulda

Sie sind auf der A 7 bei Bad Hersfeld in Fahrtrichtung Fulda gemessen worden und haben Post erhalten? Diese Seite ordnet ein, was ein Anhörungsbogen und was ein Bußgeldbescheid für Sie bedeutet und welche Schritte in einem Geschwindigkeitsverfahren auf der Autobahn möglich sind.

Wichtig ist zunächst nur eines: Prüfen Sie, welches Schreiben Sie in der Hand halten. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid – dort sind Angaben zu Ihrer Person verpflichtend, Angaben zur Sache nicht.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Bad Hersfeld
Fahrtrichtung Fulda
Bundesland Hessen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

A 7: Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, ob der Vorwurf innerorts oder außerorts eingeordnet wird. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts, das gilt auch für die A 7 in Fahrtrichtung Fulda. Innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus – dieser Aspekt spielt hier also keine Rolle.

Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle überhaupt erlaubt ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet sein, sie können aber auch nur zeitweise gelten oder über Anzeigequerschnitte wechseln. Für Ihr Verfahren ist deshalb von Bedeutung, welcher Grenzwert im Vorwurf zugrunde gelegt wird und ob er durch die Beschilderung für Ihre Fahrtrichtung tatsächlich wirksam angeordnet war. Diese Frage lässt sich nicht aus dem Bescheid allein beantworten, sondern erst anhand der Verfahrensakte.

Maßgeblich ist außerdem nicht der roh gemessene Wert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und erst der Wert danach ist die Grundlage für die Rechtsfolgen. Gerade an Grenzen zwischen zwei Stufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht der Katalog für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Unterhalb von 21 km/h bleibt es bei einer Geldbuße ohne Punkteeintrag.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Erstens die zeitliche Lage: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Phase legen. Zweitens kann in Ausnahmefällen ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; im Gegenzug wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vollständig von Ihrer persönlichen Situation ab und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – bis dahin ist der Vorwurf offen.

Halterpost, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Bei Autobahnfahrten geht das erste Schreiben häufig an die Halteradresse, auch wenn ein anderer gefahren ist. Wer zur Sache schweigt, darf deshalb nicht als überführt gelten; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Angaben zur Person müssen Sie dagegen machen. Falls überhaupt ein Messfoto zur Akte gelangt ist, ist auch die Zuordnung zum Fahrer ein eigener Prüfpunkt.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Fahrerzuordnung. Der Ablauf ist überschaubar: erst die Frist sichern, dann Akteneinsicht, dann inhaltlich Stellung nehmen.

  • Prüfen, ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid vorliegt
  • Bei einem Bescheid die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung im Blick behalten
  • Unterlagen und Zustellumschlag aufbewahren
  • Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung prüfen – sie übernimmt häufig die Kosten

Falls Sie weiter entfernt von Bad Hersfeld wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich in der Regel vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Kommunikation laufen dabei digital oder per Post.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 7 bei Bad Hersfeld als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, also auch die A 7 in Fahrtrichtung Fulda. Die innerörtlichen, höheren Regelsätze kommen hier nicht zur Anwendung.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich zum Vorwurf Stellung nehmen?

Nein. Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person; zur Sache dürfen Sie schweigen, und dieses Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Der Anhörungsbogen ist außerdem noch kein Bußgeldbescheid.

Lohnt sich Akteneinsicht, wenn die Überschreitung knapp über einer Grenze liegt?

Gerade dann ist sie sinnvoll, weil nach Abzug der Messtoleranz der verbleibende Wert maßgeblich ist und über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden kann. Über einen Anwalt lassen sich Messung, Eichung, Beschilderung und Fahrerzuordnung prüfen.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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