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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 50 bei Lahr

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Geblitzt auf der B 50 bei Lahr

Sie sollen auf der B 50 bei Lahr zu schnell gefahren sein und haben deshalb Post erhalten – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Verfahrensstadien mit unterschiedlichen Folgen, und beide lassen sich überprüfen.

Wichtig ist zunächst nur eines: Ein Bußgeldbescheid wird nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig, wenn kein Einspruch eingeht. Diese Frist sollten Sie im Blick behalten. Der Einspruch selbst muss noch keine Begründung enthalten – er hält das Verfahren offen, damit über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und geprüft werden kann, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 50 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Lahr

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Bundesstraße: Warum innerorts oder außerorts über die Höhe entscheidet

Die B 50 ist eine Bundesstraße. Anders als bei Autobahnen, die im Bußgeldkatalog stets als außerorts gelten, richtet sich bei einer Bundesstraße die Einordnung nach der Beschilderung: Maßgeblich ist, ob die Stelle innerhalb oder außerhalb der Ortstafel liegt. Das ist keine Formalie, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts.

Daraus folgt für Ihren Fall: Es lohnt sich zu prüfen, welche Geschwindigkeitsbegrenzung an der vorgeworfenen Stelle überhaupt galt und ob sie durch Beschilderung wirksam angeordnet und für Sie erkennbar war. Ebenso relevant ist, von welchem Wert die Behörde ausgeht. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach ist die Grundlage für die Bewertung. Liegt Ihr Fall knapp an einer Stufengrenze, kann schon dieser Abzug den Unterschied machen.

Wie die Messung konkret erfolgt ist, ergibt sich für Betroffene meist erst aus der Akte. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört es dort ebenso hinein wie die Unterlagen zum eingesetzten Gerät. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Anhörungsbogen oder Bescheid – was Sie jetzt sagen müssen und was nicht

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Angaben zu Ihrer Person – Name, Geburtsdatum, Anschrift – müssen Sie machen. Zur Sache selbst, also zum Vorwurf und zur Frage, wer gefahren ist, sind Sie nicht verpflichtet, sich zu äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Häufig erreicht die Post zunächst die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs, auch wenn jemand anderes gefahren ist. Voreilige Angaben lassen sich später kaum korrigieren, während eine fehlende Fahreridentifizierung ein zentraler Prüfpunkt des Verfahrens sein kann. Deshalb ist es sinnvoll, erst nach Akteneinsicht zu entscheiden, ob und wie Sie sich inhaltlich äußern.

Ist der Bußgeldbescheid dagegen schon zugestellt, zählt die Zweiwochenfrist. Der Einspruch wahrt sie, ohne dass Sie bereits Argumente vortragen müssen. Falls Sie nicht in der Nähe von Lahr wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Korrespondenz, Akteneinsicht und Vertretung setzen keine persönliche Anreise voraus.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; zwei Punkte werden es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Kommt ein Fahrverbot in Betracht und liegt in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen – das schafft Spielraum für Urlaub oder eine berufliche Planung.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das möglich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Gründe müssen konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – bis dahin ist offen, wie das Verfahren endet. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig; ein kurzer Blick in die Police vor dem nächsten Schritt lohnt sich.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur B 50 bei Lahr erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache dürfen Sie schweigen. Ein Schweigen zum Vorwurf darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden, und es ist sinnvoll, vor einer inhaltlichen Äußerung die Akte zu kennen.

Wird der Verstoß als innerorts oder außerorts gewertet?

Bei einer Bundesstraße wie der B 50 entscheidet die Beschilderung, konkret die Ortstafel. Da die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher liegen, gehört diese Einordnung zu den Punkten, die sich anhand der Akte überprüfen lassen.

Ich wohne weit von Lahr entfernt – muss ich dorthin reisen?

Nein. Einspruch, Akteneinsicht und die weitere Verteidigung lassen sich schriftlich und aus der Ferne organisieren; eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich.

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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