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Geblitzt auf der A 9 bei Schkeuditz, Richtung Großkugel (km 119,65)

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Geblitzt auf der A 9 bei Schkeuditz, Richtung Großkugel (km 119,65)

An der A 9 bei Schkeuditz, km 119,65, in Fahrtrichtung Großkugel wurde die Geschwindigkeit mobil gemessen; für die Stelle ist ein Tempolimit von 80 km/h angegeben. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um eine Frage: Was steht in Ihrem Schreiben – ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid?

Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht; schweigen Sie dazu, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab der Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden – die inhaltliche Prüfung folgt anschließend über die Akteneinsicht, die ein Anwalt auch bereits vor einem Bescheid beantragen kann.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 9 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Schkeuditz
Fahrtrichtung Großkugel
Bundesland Sachsen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempolimit 80 auf der Autobahn: außerorts, aber gestaffelt

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und auch die Schwelle für ein Regelfahrverbot liegt höher. Für Pkw ist ein Fahrverbot außerorts im Regelfall ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Maßgeblich ist dabei nicht der Wert, der bei der Messung angezeigt wurde. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Gerade wenn Ihr Vorwurf knapp an einer Schwelle liegt, lohnt der genaue Blick in die Unterlagen: Schon wenige Kilometer pro Stunde können den Unterschied zwischen einer Geldbuße ohne Punkt und einem Vorwurf mit Punkt oder Fahrverbot ausmachen.

Auf Autobahnen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt, die auch vorübergehend gelten kann. Welche Anordnung dem Vorwurf zugrunde gelegt wird und wie sie ausgeschildert war, ergibt sich aus der Akte – nicht aus dem Bescheid allein.

Was sich bei einer mobilen Messung überprüfen lässt

Für diese Stelle ist eine mobile Messung angegeben. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden; geprüft werden können unter anderem der Messvorgang, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die durchgesehen werden.

Wird das Fahrzeug einem Halter zugeordnet, der nicht selbst gefahren ist, entsteht häufig Unsicherheit. Hier gilt: Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch für Halter, die angeschrieben werden. Welche Angaben sinnvoll sind und welche besser unterbleiben, lässt sich nach Einsicht in die Akte deutlich fundierter beurteilen als bei erstem Lesen der Post.

Versäumen Sie die Einspruchsfrist, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb sollte die Frist zuerst gesichert werden; alles Weitere kann danach geklärt werden.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, sind zwei Punkte wichtig. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre – erst mit der Rechtskraft, nicht schon mit dem Schreiben.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Falls Sie weiter entfernt von Schkeuditz wohnen, bedeutet das: Eine Anreise ist nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, werden die Kosten der Verteidigung häufig übernommen.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin auf der A 9 bei Schkeuditz Richtung Großkugel geblitzt worden – gilt hier innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts. Die Regelsätze und die Fahrverbotsschwelle sind dort günstiger als innerorts.</p>

Zählt der auf dem Bescheid genannte Wert oder die gefahrene Geschwindigkeit?

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist der Wert danach. Gerade an den Schwellen für Punkte oder Fahrverbot kann das entscheidend sein.

Muss ich zur Verhandlung nach Sachsen fahren, wenn ich Einspruch einlege?

Nach einem Einspruch kann eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht stattfinden. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und viele Schritte lassen sich schriftlich über den Anwalt erledigen – garantiert ist eine Entbindung jedoch nicht.

Weitere Messstellen: Sachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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