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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 Richtung Hannover bei Raststätte Allertal

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Geblitzt auf der A 7 Richtung Hannover bei Raststätte Allertal

Sie sind auf der A 7 in Fahrtrichtung Hannover bei Raststätte Allertal geblitzt worden und haben nun Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es zunächst um zwei Dinge: Welche Geschwindigkeit wird Ihnen nach Abzug der Toleranz vorgehalten, und in welchem Verfahrensstadium befinden Sie sich – Anhörungsbogen oder bereits Bußgeldbescheid.

Wichtig ist die Zeitschiene: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht – und aus Schweigen zur Sache darf kein Nachteil für Sie abgeleitet werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt bei Raststätte Allertal
Fahrtrichtung Hannover
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

A 7 Richtung Hannover: Autobahn heißt außerorts

Die A 7 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Prüfen Sie daher, ob die Behörde Ihren Fall auch tatsächlich nach der außerörtlichen Tabelle bewertet hat – eine falsche Einordnung wirkt sich unmittelbar auf Geldbuße, Punkte und ein mögliches Fahrverbot aus.

Welche Geschwindigkeit an einer bestimmten Stelle zulässig ist, ergibt sich auf Autobahnen aus der Beschilderung. Solche Vorgaben können streckenbezogen, zeitlich begrenzt oder nur vorübergehend gelten. Für Ihr Verfahren bedeutet das: Der Vorwurf steht und fällt damit, dass das zugrunde gelegte Limit für den Ort und den Zeitpunkt der Fahrt in Richtung Hannover auch wirksam angeordnet und ordnungsgemäß ausgeschildert war. Das lässt sich nicht aus dem Bescheid heraus beurteilen, sondern erst anhand der Verfahrensakte.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert der Messung. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; nur der danach verbleibende Wert ist Grundlage der Sanktion. Liegt Ihr Fall knapp an einer Stufengrenze, kann bereits dieser Abzug über Punkte oder ein Regelfahrverbot entscheiden.

Was die Akteneinsicht bringt

Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Damit kommen die Unterlagen auf den Tisch, aus denen sich der Vorwurf überhaupt erst nachvollziehen lässt. Geprüft werden können insbesondere:

  • die Messung selbst und ihre Dokumentation,
  • die Eichung der eingesetzten Technik,
  • die Beschilderung, also das für diese Stelle behauptete Tempolimit,
  • und die Zuordnung des Vorwurfs zu Ihnen als Fahrer.

Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertung dazu – etwa die Frage, ob eine Identifizierung darauf tragfähig ist. Erhalten Sie zunächst nur einen Anhörungsbogen an Sie als Fahrzeughalter, sollten Sie nicht vorschnell zur Sache Stellung nehmen: Eine unbedachte Angabe zum Fahrer lässt sich später kaum zurücknehmen, während der Weg über Akteneinsicht und anschließende Prüfung offen bleibt.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig. Ein kurzer Blick in die Police lohnt sich, bevor Sie über das weitere Vorgehen entscheiden. Wenn Sie weiter entfernt von der A 7 wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Korrespondenz, Akteneinsicht und Abstimmung funktionieren schriftlich und telefonisch.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; ist für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Ob in Ihrem Fall ein Fahrverbot im Raum steht, richtet sich nach dem Wert nach Toleranzabzug und der außerörtlichen Staffelung.

Kommt ein Fahrverbot in Betracht, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, weil in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen und die Zeit so legen, dass sie beruflich möglichst wenig kollidiert. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden – dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das trägt, ist eine Frage des Einzelfalls, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht; das muss konkret vorgetragen und belegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, kommt eine weitere Folge hinzu: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist im Blick zu behalten.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin auf der A 7 Richtung Hannover geblitzt worden – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, auch die A 7. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache, also auch zur Fahrereigenschaft, müssen Sie nichts sagen; Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung einzulegen. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Niedersachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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