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Geblitzt auf der A 7 nahe dem Autobahnkreuz Ulm/Elchingen, Richtung Füssen/Reutte

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Geblitzt auf der A 7 nahe dem Autobahnkreuz Ulm/Elchingen, Richtung Füssen/Reutte

Sie sind auf der A 7 in Fahrtrichtung Füssen/Reutte nahe dem Autobahnkreuz Ulm/Elchingen gemessen worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die Schreiben bedeuten, welche Fristen laufen und welche Punkte sich im Nachhinein überprüfen lassen.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon in diesem Schritt zu begründen. Danach kann über einen Anwalt Akteneinsicht beantragt und geprüft werden, ob der vorgeworfene Wert trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Autobahnkreuz Ulm/Elchingen
Fahrtrichtung Füssen/Reutte

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, ob die Strecke als innerorts oder außerorts gilt. Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog immer zum Bereich außerorts, also auch die A 7 in Fahrtrichtung Füssen/Reutte. Das wirkt sich direkt aus: Bei derselben Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher als außerorts.

Auf Autobahnen ergeben sich zulässige Höchstgeschwindigkeiten aus der Beschilderung. Diese kann streckenbezogen dauerhaft angeordnet oder vorübergehend aufgestellt sein, und sie kann abschnittsweise unterschiedlich ausfallen. Für Betroffene ist deshalb oft die erste Frage, welcher Grenzwert im Vorwurf überhaupt zugrunde gelegt wurde und ob die Beschilderung dazu passt. Genau das lässt sich anhand der Akte nachvollziehen: Neben der Messung selbst sind unter anderem die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person überprüfbar.

Beachten Sie außerdem, dass vom gemessenen Wert eine Toleranz abgezogen wird. Maßgeblich ist erst der Wert nach diesem Abzug – er entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Ihre Rechte

Häufig geht das erste Schreiben an die Person, die als Halterin oder Halter des Fahrzeugs eingetragen ist. Im Anhörungsbogen werden Angaben zur Person verlangt – Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen Sie zutreffend machen. Angaben zur Sache, also dazu, wer gefahren ist oder wie es zu der Fahrt kam, sind dagegen freiwillig.

Wer sich zur Sache nicht äußert, darf deswegen nicht als überführt behandelt werden; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Gerade weil frühe schriftliche Erklärungen später schwer zu korrigieren sind, lohnt es sich, vor einer Stellungnahme zu klären, was in der Akte tatsächlich vorliegt. Falls ein Messfoto Teil der Akte ist, kann auch geprüft werden, ob sich daraus eine tragfähige Zuordnung zum Fahrer ergibt.

Falls Sie nicht in der Nähe der Messstelle wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und damit aus der Entfernung führen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, werden die Kosten einer anwaltlichen Vertretung häufig übernommen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h – gerechnet nach Toleranzabzug – wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Zwei Punkte werden es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Gestaltung wichtig: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob ein solcher Fall vorliegt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und muss begründet dargelegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist zu wahren und die Sachlage vorher prüfen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 7 bei Ulm/Elchingen als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt, also auch die A 7 in Fahrtrichtung Füssen/Reutte. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person; zur Sache dürfen Sie schweigen, und das darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung müssen Sie zunächst nicht liefern – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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