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Geblitzt auf der A 555 bei Bonn, km 17,930, Richtung Bornheim

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Geblitzt auf der A 555 bei Bonn, km 17,930, Richtung Bornheim

Auf der A 555 bei Bonn, km 17,930, in Richtung Bornheim wurde die Geschwindigkeit mobil mit einem Messgerät PoliScan Speed erfasst. Zulässig sind an dieser Stelle 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid –, geht es zunächst um zwei Fragen: Welcher Wert wird Ihnen vorgehalten, und welche Frist läuft gerade?

Maßgeblich ist nie die reine Anzeige des Messgeräts, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Er entscheidet über Geldbuße, Punkte und ein mögliches Fahrverbot. Bevor Sie zur Sache etwas erklären, lohnt die nüchterne Prüfung der Akte – über einen Anwalt ist Akteneinsicht möglich, auch schon vor einem Bescheid.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 555 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Bonn
Fahrtrichtung Bornheim
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

100 km/h auf der A 555: Was welche Überschreitung bedeutet

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das wirkt sich auf die Höhe der Regelsätze aus: Bei gleicher Überschreitung sind sie innerorts höher als außerorts. Für die Fahrt in Richtung Bornheim bei einem Limit von 100 km/h heißt das, dass die Folgen gestaffelt mit dem Ausmaß der Überschreitung steigen.

Wichtige Schwellen: Ein Punkt im Fahreignungsregister kommt ab 21 km/h Überschreitung in Betracht, zwei Punkte dann, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein Fahrverbot ist außerorts im Regelfall ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts also deutlich früher. Ob Sie über einer dieser Grenzen liegen, entscheidet sich häufig um wenige km/h – und damit oft daran, ob der vorgehaltene Wert nach Toleranzabzug Bestand hat.

Tempolimits auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung; sie können dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein. Deshalb gehört zu einer Prüfung stets auch die Frage, ob die Begrenzung, die dem Vorwurf zugrunde liegt, für Ihre Fahrt so galt und erkennbar war.

Mobile Messung: Was sich überprüfen lässt

Bei mobilen Einsätzen entstehen die Messunterlagen vor Ort. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und zwar bereits vor einem Bescheid. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung des Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, spielt gerade die Fahreridentifizierung eine Rolle.

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Das gilt auch für Halter, die angeschrieben werden – niemand muss sich selbst belasten.

Fristen, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.

Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter von Bonn entfernt wohnen, ist das ein Punkt, den man früh klären sollte.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Droht ein Fahrverbot, kann beim ersten Fahrverbot – wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, dann erhöht sich die Geldbuße; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 555 galten 100 km/h – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig vom jeweiligen Tempolimit. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist erst ab einer höheren Überschreitung vorgesehen.

Muss ich angeben, wer in Richtung Bornheim gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Niemand muss sich selbst belasten, und Schweigen zur Sache darf nicht als Beweis gegen Sie verwendet werden.

Lohnt sich eine Prüfung, wenn eine mobile Messung mit PoliScan Speed vorliegt?

Das lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen, die über einen Anwalt auch schon vor einem Bescheid möglich ist. Geprüft werden können unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Weitere Messstellen: Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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