Auf der A 44 im Flughafentunnel in Düsseldorf in Richtung D-Stockum gilt an dieser Stelle Tempo 60. Gemessen wurde hier mobil mit einem Gerät des Typs PoliScan Speed. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid –, entscheidet zunächst nur eines: die Frist.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar ohne ihn schon zu begründen. Damit bleibt das Verfahren offen, und über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen. Erst danach steht fest, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer den Vorwurf tatsächlich tragen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 44 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Düsseldorf, Flughafentunnel |
| Fahrtrichtung | D-Stockum |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 60 km/h |
Tempo 60 auf einer Autobahn: Warum die Beschilderung zählt
Die A 44 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts. Das ist für Sie insofern günstig, als die Regelsätze bei gleicher Überschreitung außerorts niedriger ausfallen als innerorts – an der Einordnung ändert auch ein niedriges Limit wie 60 km/h nichts.
Gleichzeitig ist ein Wert von 60 km/h auf einer Autobahn ein deutlich abgesenktes Limit. Solche Begrenzungen werden durch Beschilderung festgelegt und können auf Autobahnen allgemein auch zeitweise oder wechselnd angeordnet sein. Für das Verfahren heißt das: Es genügt nicht, dass ein Schild irgendwo vorhanden ist. Es muss für die Fahrtrichtung – hier Richtung D-Stockum – gültig, rechtzeitig sichtbar und ordnungsgemäß angeordnet gewesen sein. Welche Beschilderung der Messung zugrunde gelegt wurde, ergibt sich aus der Akte, nicht aus dem Bescheid. Deshalb ist die Akteneinsicht der eigentliche Prüfungsschritt.
Wichtig ist außerdem die Messtoleranz: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Abzug vorgenommen, und nur der Wert danach ist maßgeblich. Bei einem Ausgangslimit von 60 km/h kann genau dieser Abzug darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt.
Mobile Messung mit PoliScan Speed: Was geprüft werden kann
Bei einer mobilen Messung wird die Anlage nicht dauerhaft am Ort betrieben, sondern für den jeweiligen Einsatz aufgebaut. Genau daraus ergeben sich Prüfungspunkte, die sich nur anhand der Akte beantworten lassen: Liegt ein gültiger Eichnachweis für das eingesetzte Gerät vor? Sind die Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zum Aufbau und zur Auswertung eingehalten? Sind die Messdaten und das Messprotokoll vollständig? Und passt das, was vorgelegt wird, zu der Stelle und der Fahrtrichtung, die im Vorwurf genannt sind?
Der zweite Punkt betrifft Sie persönlich: die Fahrerzuordnung. Falls ein Messfoto vorliegt, kommt es darauf an, ob sich daraus mit der nötigen Sicherheit ergibt, wer gefahren ist. Bei Fahrzeugen, die von mehreren Personen genutzt werden, ist das häufig der entscheidende Streitpunkt.
Der Anhörungsbogen ist dabei noch kein Bescheid. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Voreilige Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab 21 km/h Überschreitung nach Toleranzabzug wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Ob es dazu kommt, hängt vom Ergebnis nach Toleranzabzug ab – nicht vom Wert, der auf dem ersten Anschreiben steht.
Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte. Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt vom Einzelfall und einer nachvollziehbaren Darstellung ab.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Falls Sie nicht in der Nähe von Düsseldorf wohnen, ist das kein Hindernis – das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und aus der Ferne führen. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; ein kurzer Blick in die Police lohnt sich vor jeder Entscheidung.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 60. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 61–70 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 71–75 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 76–80 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 81–85 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 86–90 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 91–100 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 101–110 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 111–120 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 121–130 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 131 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich bin im Flughafentunnel geblitzt worden – gilt dort innerorts oder außerorts?
Die A 44 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das gilt auch dann, wenn das Limit dort mit 60 km/h vergleichsweise niedrig ist.
Zählt der Wert aus dem Schreiben oder ein niedrigerer?
Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Gerade bei einem Limit von 60 km/h kann dieser Abzug entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt.
Was bringt ein Einspruch, wenn ich die Messung nicht beurteilen kann?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung einzulegen und muss nicht sofort begründet werden. Er hält das Verfahren offen, sodass über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und die mobile Messung – etwa Eichung, Beschilderung und Fahrerzuordnung – geprüft werden kann.
Weitere Messstellen: Düsseldorf
- Geblitzt auf dem Aufm Hennekamp in Düsseldorf, Richtung stadtauswärts
- Geblitzt auf der Hamborner Straße in Düsseldorf, Fahrtrichtung Theodorstraße
- Geblitzt auf der B 8 in Düsseldorf Richtung AS Düsseldorf-Stockum
- Geblitzt auf der A 46 bei km 2,8 in Düsseldorf, Richtung Neuss
- Geblitzt auf der A 44 bei km 93,702 in Düsseldorf, Richtung Mönchengladbach
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.