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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der Düsseldorf, Hamborner Straße, Lichtmasten 5 und 7, Fahrtrichtung Theodorstraße – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der Düsseldorf, Hamborner Straße, Lichtmasten 5 und 7, Fahrtrichtung Theodorstraße – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, ist selten angenehm – erst recht, wenn es um eine Messung an der Messstelle Düsseldorf, Hamborner Straße, Lichtmasten 5 und 7, Fahrtrichtung Theodorstraße geht. Viele Betroffene zahlen vorschnell, weil sie davon ausgehen, dass technische Messungen ohnehin „wasserdicht“ seien. Tatsächlich hängt die Verwertbarkeit einer Messung im Bußgeldverfahren an klaren formalen und technischen Voraussetzungen.

Fristen: Wann Sie reagieren müssen – und was als Nächstes passiert

Entscheidend ist die Zwei-Wochen-Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid kann binnen 14 Tagen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Diese Frist ist hart; wer sie versäumt, macht den Bescheid in der Regel bestandskräftig. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sollte aber ebenfalls ernst genommen werden, weil er oft den weiteren Verfahrensgang vorbereitet.

Nach einem fristgerechten Einspruch prüft die Behörde den Vorgang erneut; bleibt sie bei ihrer Auffassung, geht die Sache an das Amtsgericht. Spätestens dann zeigt sich, ob die Messung und die Aktenlage den Anforderungen standhalten. Gerade innerorts in Düsseldorf werden Verfahren häufig über Aktenpunkte entschieden, die Laien gar nicht kennen.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine echte Prüfung

Ob eine Messung angreifbar ist, lässt sich seriös erst beurteilen, wenn die Verteidigung die Akte gesehen hat. Dazu gehören typischerweise Messprotokoll, Geräteeinstellungen, Foto- bzw. Bilddokumentation und Unterlagen zur Gerätezulassung. Je nach System spielen auch digitale Falldaten und Rohmessdaten eine Rolle – denn sie können zeigen, ob die Messwertbildung plausibel ist oder ob sich Auffälligkeiten finden.

Bei der Messstelle Düsseldorf, Hamborner Straße, Lichtmasten 5 und 7, Fahrtrichtung Theodorstraße gilt wie überall: Nicht das Bauchgefühl entscheidet, sondern das, was dokumentiert ist. Akteneinsicht ist deshalb der Ausgangspunkt jeder Verteidigung – und in der Praxis meist nur über einen Rechtsanwalt sinnvoll zu organisieren. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, greift dabei auf Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren zurück.

Typische Fehlerquellen: Warum auch „standardisierte“ Messungen scheitern können

Viele Geschwindigkeitsmessungen laufen als standardisiertes Messverfahren. Das erleichtert der Behörde zwar die Beweisführung, bedeutet aber nicht, dass jede einzelne Messung automatisch richtig ist. Voraussetzung ist vielmehr, dass das Gerät ordnungsgemäß eingesetzt wurde und die Dokumentation vollständig ist.

In der Praxis drehen sich Streitpunkte häufig um allgemeine Fehlerquellen: eine ungünstige Aufstellposition, ein problematischer Messwinkel, Reflexionen oder Zuordnungsprobleme bei mehreren Fahrzeugen im Messbereich. Auch Bedienfehler kommen vor – etwa, wenn Vorgaben aus der Bedienungsanleitung nicht eingehalten oder relevante Besonderheiten nicht im Messprotokoll festgehalten werden. Dr. Bunzel lässt deshalb jeden Fall zusätzlich von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen; so lassen sich Messfehler nicht nur vermuten, sondern nachvollziehbar belegen.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Zustelldatum prüfen: Notieren Sie, wann der Bußgeldbescheid zugestellt wurde – ab dann laufen 14 Tage Einspruchsfrist.
  • Nichts vorschnell einräumen: Machen Sie ohne Beratung keine Angaben zur Sache, wenn die Fahrereigenschaft oder der Ablauf unklar ist.
  • Akteneinsicht veranlassen: Erst die vollständige Akte (inklusive Messunterlagen und ggf. digitaler Falldaten) zeigt, ob sich Ansatzpunkte ergeben.
  • Rechtsschutz klären: Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob Verkehrsrechtsschutz besteht; häufig werden Anwalts- und Gutachterkosten übernommen.
  • Technische Prüfung einplanen: Lassen Sie die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik bewerten, bevor Sie taktische Entscheidungen treffen.

Die Kosten einer solchen Überprüfung sind für viele Betroffene der Knackpunkt – dabei übernimmt eine Rechtsschutzversicherung sie häufig. Das ist wichtig, weil ein Gutachten nicht „nice to have“ ist, sondern oft der Schlüssel, um Widersprüche zwischen Aktenlage und Messwertbildung herauszuarbeiten. Gerade wenn Punkte drohen oder ein Fahrverbot im Raum steht, lohnt sich eine nüchterne Prüfung der Erfolgsaussichten.

Wenn Sie an der Messstelle Düsseldorf, Hamborner Straße, Lichtmasten 5 und 7, Fahrtrichtung Theodorstraße geblitzt wurden, sollten Sie die Fristen sichern und den Vorgang fachkundig überprüfen lassen. Dr. Maik Bunzel (Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht) arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und lässt Messungen regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik kontrollieren; die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen trägt diese Kosten in vielen Fällen. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf und nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags, damit zeitnah Akteneinsicht beantragt und die Messung geprüft werden kann.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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