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Geblitzt auf der A 3 bei Würzburg, Fahrtrichtung Passau

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Geblitzt auf der A 3 bei Würzburg, Fahrtrichtung Passau

Sie wurden auf der A 3 bei Würzburg in Fahrtrichtung Passau geblitzt und haben Post in dieser Sache erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: Welches Schreiben liegt Ihnen vor – ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid – und welche Frist läuft daraus.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht; wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht beigefügt werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, worauf der Vorwurf gestützt wird.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt bei Würzburg
Fahrtrichtung Passau
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit

Die A 3 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes bedeutet das: Der Bußgeldkatalog rechnet Autobahnen den außerörtlichen Straßen zu. Das ist für Sie günstiger als eine Messung innerorts, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher.

Auf Autobahnen ergibt sich ein zulässiges Höchstmaß nicht von selbst, sondern aus der Beschilderung – dauerhaft aufgestellt oder auch nur vorübergehend. Genau daran hängt der Vorwurf: Ohne wirksam angeordnete und für Sie erkennbar angezeigte Begrenzung gibt es keine Überschreitung, die Ihnen zugerechnet werden kann. Welches Limit die Behörde in Fahrtrichtung Passau zugrunde legt und wie es angezeigt war, ergibt sich aus der Akte. Deshalb ist die Akteneinsicht regelmäßig der erste inhaltliche Schritt, bevor über eine Begründung des Einspruchs entschieden wird.

Ebenfalls wichtig: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen. Maßgeblich ist allein der Wert, der danach übrig bleibt. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstaffeln kann dieser Abzug darüber entscheiden, ob Punkte oder ein Fahrverbot überhaupt im Raum stehen.

Punkte und Fahrverbot: ab wann es ernst wird

Punkte im Fahreignungsregister kommen erst ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Unterhalb dieser Schwelle bleibt es beim Vorwurf ohne Eintragung.

Steht ein Fahrverbot im Bescheid, ist nicht jede Folge unabänderlich. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also war in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. Damit lässt sich die Zeit ohne Fahrerlaubnis häufig in eine passende Phase legen, etwa in einen Urlaub.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab – etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Solche Umstände müssen vorgetragen und belegt werden, sie werden nicht von selbst berücksichtigt.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Ablauf der Einspruchsfrist sollte diese Konsequenz mitgedacht werden.

Fahrerfrage, Entfernung und Kosten

Kommt das Schreiben an den Fahrzeughalter, ist damit noch nicht geklärt, wer gefahren ist. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, lässt sich prüfen, ob es eine Zuordnung zum Fahrer überhaupt trägt. Halter und Fahrer sind rechtlich zwei verschiedene Rollen – wer als Halter angeschrieben wird, muss sich nicht selbst zur Fahrereigenschaft äußern.

Falls Sie nicht in der Nähe von Würzburg wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Vollmacht, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch; ein persönlicher Termin ist dafür nicht erforderlich. Und wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten häufig – eine kurze Deckungsanfrage vor dem Einspruch schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 3 Richtung Passau geblitzt – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit niedriger als bei einer Messung innerorts.

Muss ich auf den Anhörungsbogen antworten?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden und ersetzt keinen Nachweis.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden – die inhaltliche Prüfung kann nach Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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