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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A3, km 135,5, Fahrtrichtung Passau, bei der Ausfahrt Neumarkt in der Oberpfalz – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A3, km 135,5, Fahrtrichtung Passau, bei der Ausfahrt Neumarkt in der Oberpfalz – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Umschlag ist unscheinbar, der Inhalt hat es in sich: Wer an der Messstelle A3, km 135,5, Fahrtrichtung Passau, bei der Ausfahrt Neumarkt in der Oberpfalz geblitzt wurde, hält kurz darauf oft einen Anhörungsbogen oder schon den Bußgeldbescheid in der Hand. Viele zahlen dann vorschnell, weil sie davon ausgehen, Messungen seien praktisch unangreifbar. Das stimmt so nicht: Auch Geschwindigkeitsmessungen können Fehler enthalten, und genau dort setzt eine sachverständige Prüfung an.

Für Betroffene ist zunächst entscheidend, welches Schreiben vorliegt. Der Anhörungsbogen dient dazu, Angaben zur Person zu machen; ein Bußgeldbescheid ist bereits die behördliche Entscheidung. Spätestens beim Bußgeldbescheid läuft eine kurze Frist, und ohne rechtzeitige Reaktion wird er bestandskräftig.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen entscheiden über Ihre Optionen

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Diese Frist ist strikt; kommt der Einspruch zu spät, wird es in der Regel sehr schwer, das Verfahren noch zu drehen. Wichtig: Ein Einspruch muss nicht sofort begründet werden, sollte aber fristgerecht bei der Behörde eingehen.

Wer erst einen Anhörungsbogen erhalten hat, sollte sich ebenfalls Zeit für eine saubere Strategie nehmen. Angaben zur Sache sind nicht Pflicht; zur Fahrerfrage kann Schweigen im Einzelfall sinnvoll sein. Ob und was man mitteilt, sollte sich daran orientieren, was später über Akteneinsicht und Beweislage überprüfbar ist.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Bewertung

Ob die Messung verwertbar ist, lässt sich nicht aus dem Bauch heraus beurteilen, sondern nur anhand der Akte. Dazu gehören typischerweise Messprotokoll, Fotos, die Dokumentation zum eingesetzten System sowie Unterlagen zur Eichung und zur Bedienung. In vielen Verfahren sind auch Rohmessdaten und Auswerte-Dateien der Schlüssel, um technische Auffälligkeiten überhaupt prüfen zu können.

Genau hier setzt die Arbeit von Dr. Maik Bunzel an, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel. Er bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit und lässt die Unterlagen konsequent durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik auswerten. Denn erst die technische Prüfung zeigt, ob ein Messwert belastbar ist oder ob sich Ansatzpunkte für Zweifel ergeben.

Typische Fehlerquellen bei Messungen – und warum Gutachten oft den Unterschied machen

Auch wenn viele Systeme als „standardisiertes Messverfahren“ gelten, heißt das nicht, dass jeder einzelne Messvorgang automatisch richtig ist. Standardisiert bedeutet vereinfacht: Wenn Gerät, Aufbau und Bedienung den Vorgaben entsprechen, darf das Gericht grundsätzlich vom richtigen Ergebnis ausgehen. Genau deshalb ist die Frage so wichtig, ob diese Vorgaben im konkreten Fall eingehalten und dokumentiert wurden.

Zu den klassischen Angriffspunkten zählen etwa eine fehleranfällige Aufstellung, ein ungünstiger Messwinkel oder Reflexionen, die das Messergebnis beeinflussen können. Ebenso relevant sind Bedienfehler, unvollständige Dokumentation oder Lücken bei Schulungsnachweisen des Messpersonals. Auch die Eichung spielt eine zentrale Rolle: Ist sie abgelaufen oder sind die Nachweise unklar, kann das die Verwertbarkeit der Messung beeinträchtigen.

Wer an der Messstelle A3, km 135,5, Fahrtrichtung Passau, bei der Ausfahrt Neumarkt in der Oberpfalz gemessen wurde, sollte deshalb nicht nur auf das Foto schauen, sondern auf die gesamte Messkette. Ein Sachverständigengutachten kann etwa prüfen, ob die Messdateien plausibel sind und ob die Auswertung den technischen Vorgaben entspricht. Dr. Bunzel lässt diese Prüfung regelmäßig durchführen; die Kosten übernimmt bei bestehender Rechtsschutzversicherung häufig die Versicherung des Betroffenen.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung.
  • Nichts überstürzen: Keine vorschnelle Zahlung, solange Sie die Aktenlage nicht kennen.
  • Akteneinsicht veranlassen: Erst Messprotokoll, Eichnachweise, Fotos und ggf. Rohmessdaten ermöglichen eine Bewertung.
  • Messung fachlich prüfen lassen: Ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik kann technische und dokumentarische Schwachstellen aufdecken.
  • Rechtsschutz klären: Deckungsanfrage stellen; oft werden Anwalts- und Gutachterkosten übernommen.

Im weiteren Ablauf entscheidet sich vieles daran, ob die Behörde nach einem Einspruch am Vorwurf festhält und ob das Verfahren vor Gericht geht. Dort kommt es dann nicht auf Vermutungen an, sondern auf belastbare Einwände, die sich aus den Unterlagen und einer technischen Analyse ergeben. Gerade bei drohenden Punkten oder einem Fahrverbot lohnt sich eine nüchterne Prüfung, bevor Fakten geschaffen werden.

Wenn Sie an der Messstelle A3, km 135,5, Fahrtrichtung Passau, bei der Ausfahrt Neumarkt in der Oberpfalz geblitzt wurden, kann eine frühzeitige Einschätzung die Weichen stellen. Dr. Maik Bunzel (Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, Standorte in Cottbus, Berlin und Kiel) arbeitet dabei regelmäßig mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik und stützt die Verteidigung auf Akteneinsicht und technische Auswertung; bei vorhandener Rechtsschutzversicherung werden die Kosten häufig übernommen. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt auf und nutzen Sie das Formular am Ende des Beitrags.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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