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Geblitzt auf der A3, km 132,6, Fahrtrichtung Frankfurt, bei Aschaffenburg – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A3, km 132,6, Fahrtrichtung Frankfurt, bei Aschaffenburg – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappert, der Umschlag wirkt amtlich, und plötzlich steht da ein Vorwurf: zu schnell gefahren. Wer an der Messstelle A3, km 132,6, Fahrtrichtung Frankfurt, bei Aschaffenburg geblitzt wurde, fragt sich oft als Erstes, ob sich „da überhaupt etwas machen lässt“. Die ehrliche Antwort: Das hängt weniger vom Bauchgefühl ab als von Akten, Fristen und der Frage, ob die Messung rechtlich und technisch sauber zustande kam.

Viele Betroffene unterschätzen, wie formalisiert das Bußgeldverfahren ist. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Verurteilung, er dient zunächst der Klärung, wer gefahren ist. Beim Bußgeldbescheid wird es ernster: Dann laufen Fristen, und es drohen – je nach Vorwurf – Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot.

Zwei Wochen Einspruch: Frist, Ablauf und typische Stolperfallen

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Diese Frist ist hart; wer sie versäumt, bekommt den Bescheid in aller Regel nicht mehr aus der Welt. Ein Einspruch muss nicht begründet sein, aber er sollte sauber dokumentiert werden (Datum der Zustellung, Aktenzeichen, Absender).

Nach dem Einspruch prüft die Behörde erneut und kann den Bescheid zurücknehmen oder anpassen. Bleibt sie dabei, geht die Sache an das Amtsgericht. Spätestens dann entscheidet die Aktenlage – und hier spielt die Überprüfung der Messung durch einen Sachverständigen häufig eine zentrale Rolle.

Standardisiertes Messverfahren: Wann Gerichte der Messung vertrauen – und wann nicht

Geschwindigkeitsmessungen werden in der Regel als „standardisiertes Messverfahren“ behandelt. Das bedeutet: Wenn Gerät, Aufbau und Bedienung den Vorgaben entsprechen, darf das Gericht grundsätzlich von einem richtigen Ergebnis ausgehen, ohne jedes technische Detail neu aufzurollen. Genau deshalb sind die Voraussetzungen so wichtig – denn Abweichungen können den Vertrauensvorschuss erschüttern.

Bei der Verteidigung geht es daher nicht um bloßes Bestreiten, sondern um überprüfbare Punkte: War das Messgerät gültig geeicht? Gibt es ein vollständiges Messprotokoll? Sind Schulungs- oder Einweisungsnachweise des Messpersonals vorhanden? Und ist die Dokumentation so geführt, dass eine nachträgliche Kontrolle überhaupt möglich ist – auch bei einem Vorwurf rund um A3, km 132,6, Fahrtrichtung Frankfurt, bei Aschaffenburg.

Akteneinsicht und technische Prüfung: Der Hebel liegt in den Unterlagen

Ohne Akteneinsicht ist eine sinnvolle Einschätzung kaum möglich. Erst die Akte zeigt, welche Unterlagen tatsächlich vorliegen: Messprotokoll, Eichschein, Fotos, ggf. weitere Datensätze sowie Vermerke zur Durchführung. Je nach Messsystem können zudem digitale Messdateien und Auswerteunterlagen relevant sein; ob und in welchem Umfang diese herauszugeben sind, ist immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen.

Typische Fehlerquellen bei Messungen gibt es – allgemein gesprochen – mehr, als viele denken. Dazu zählen etwa Bedienfehler, eine ungünstige Aufstellposition, ein nicht korrekt berücksichtigter Messwinkel oder Störeinflüsse durch Reflexionen. Solche Punkte lassen sich nicht „vom Küchentisch“ entscheiden, sondern werden durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik anhand der Akten und der Messunterlagen geprüft.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, arbeitet mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. In seiner Praxis wird die Messung regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigen überprüft, um mögliche Messfehler fachlich belastbar herauszuarbeiten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie in vielen Fällen die Kosten der anwaltlichen Vertretung und der technischen Begutachtung.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist notieren: Prüfen Sie beim Bußgeldbescheid das Zustelldatum und berechnen Sie die zweiwöchige Einspruchsfrist.
  • Nichts vorschnell einräumen: Machen Sie ohne Akteneinsicht keine Angaben zur Sache, die sich später nicht korrigieren lassen.
  • Unterlagen sichern: Bewahren Sie Umschlag, Bescheid/Anhörungsbogen und alle Anlagen vollständig auf.
  • Akteneinsicht anstoßen: Lassen Sie über einen Anwalt die vollständige Akte einschließlich Messunterlagen anfordern.
  • Technik prüfen lassen: Beauftragen Sie eine sachverständige Überprüfung von Eichung, Protokollen und Messdaten.

Wer das Verfahren strukturiert angeht, verschafft sich Zeit und Optionen. Manchmal zeigt sich, dass die Dokumentation lückenhaft ist oder die Voraussetzungen des standardisierten Verfahrens nicht sauber belegt werden können; manchmal bestätigt die Prüfung auch die Messung, was ebenfalls eine wichtige Information für die weitere Entscheidung ist. In jedem Fall gilt: Erst Akteneinsicht, dann Strategie.

Wenn Sie an der Messstelle A3, km 132,6, Fahrtrichtung Frankfurt, bei Aschaffenburg geblitzt wurden, kann eine frühzeitige Prüfung entscheidend sein – gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; er lässt die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen und klärt mit Ihnen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags, wenn es um A3, km 132,6, Fahrtrichtung Frankfurt, bei Aschaffenburg geht.


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Gut zu wissen: Auch ohne bestehende Rechtsschutzversicherung lässt sich Ihr Fall oft noch absichern – es gibt die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abzuschließen, die auch ein bereits laufendes Bußgeldverfahren abdeckt. Wir erklären Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, wie das geht.

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