An der A 2 bei Lehre wird bei Kilometer 155,5 in Fahrtrichtung Hannover mit einer fest installierten Anlage gemessen. Erlaubt sind dort 100 km/h. Wer schneller unterwegs war, erhält in der Regel zunächst Post – entweder einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid.
Wichtig ist jetzt vor allem eines: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch. Eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden – sie kann nachgereicht werden, wenn die Akte vorliegt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 2 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Lehre |
| Fahrtrichtung | Hannover |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Art der Messung | Fester Blitzer |
| Messgerät | Traffistar S 330 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempolimit 100 auf der A 2 – warum der genaue Wert entscheidet
Auf Autobahnen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung dort, wo sie durch Verkehrszeichen angeordnet ist. Solche Anordnungen können dauerhaft oder vorübergehend sein, und sie können sich abschnittsweise unterscheiden. Für die Bewertung Ihres Falls ist deshalb nicht nur die gefahrene Geschwindigkeit maßgeblich, sondern auch, welches Limit an der Messstelle bei Kilometer 155,5 in Fahrtrichtung Hannover tatsächlich galt und ob es korrekt und erkennbar ausgeschildert war.
Vom gemessenen Wert wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen. Erst der Wert danach ist die Grundlage für die weitere Bewertung. Gerade an den Schwellen, an denen sich die Rechtsfolgen ändern, kann dieser Abzug den Ausschlag geben. Die A 2 gilt – wie jede Autobahn – im Bußgeldkatalog als Strecke außerorts; die Regelsätze fallen dort bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Fest installierte Anlage: Was sich überprüfen lässt
Dass an der Stelle fest gemessen wird, bedeutet nicht, dass jede Messung ohne Weiteres verwertbar ist. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Dabei lassen sich unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung des maßgeblichen Abschnitts und die Zuordnung der Messung zu einer bestimmten Person prüfen. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Auswertbarkeit dazu.
Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich einschätzen, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder ob es eher darum geht, die Rechtsfolgen zu beeinflussen. Deshalb ist die Reihenfolge in der Praxis meist: Frist sichern, Akteneinsicht nehmen, dann inhaltlich Stellung beziehen. Dieser Ablauf funktioniert vollständig schriftlich und digital – auch dann, wenn Sie weiter entfernt von Lehre wohnen und nur auf der Durchfahrt waren.
Fahrverbot, Probezeit und Kostenfrage
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Frage nach dem Zeitpunkt oft genauso wichtig wie die nach dem Ob. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre.
Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig. Eine kurze Nachfrage bei der Versicherung lohnt sich, bevor Sie über das weitere Vorgehen entscheiden.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S330
So misst der Traffistar S330
Der Traffistar S330 ist eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage. Er stammt ursprünglich von der ROBOT Visual Systems GmbH (Marke „Traffipax“); heute firmiert der Hersteller als JENOPTIK Robot GmbH. Die Bauartzulassung der PTB stammt aus dem Jahr 2003. Anders als Radar- oder Lasergeräte misst der S330 nicht berührungslos: In jeden überwachten Fahrstreifen sind drei piezoelektrische Drucksensoren quer zur Fahrtrichtung in den Fahrbahnbelag eingelassen, jeweils im Abstand von einem Meter. Überfährt ein Fahrzeug die Sensoren, misst das Gerät die Zeiten für die beiden Teilstrecken und für die Gesamtstrecke von zwei Metern (Weg-Zeit-Messung). Angezeigt wird die Geschwindigkeit über die Gesamtstrecke; die Teilstrecken dienen der Plausibilitätskontrolle. Nach Herstellerangaben handelt es sich um ein „halb-analoges“ System, das weder Statistik- noch Rohmessdaten speichert. Das Beweisfoto wird digital gefertigt; die Anlage wird unter anderem in Tunneln eingesetzt.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung und die Fachliteratur behandeln die Messung mit dem Traffistar S330 als standardisiertes Messverfahren. Was das bedeutet, erläutern wir hier: Das Gericht muss die Messung nur dann näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler gibt. Solche Anhaltspunkte muss in der Regel die Verteidigung herausarbeiten.
Was wir in der Akte prüfen
Bei Piezo-Anlagen hängt die Richtigkeit der Messung maßgeblich vom Zustand der Sensoren und der Fahrbahn ab. Wir prüfen deshalb insbesondere:
- Eichung: Liegt ein gültiger Eichschein vor – auch für den Sensorbereich in der Fahrbahn? Gab es seit der Eichung Reparaturen oder Eingriffe?
- Sensorbereich: Nach der Fachliteratur dürfen die Sensoren keine Risse aufweisen, in die Feuchtigkeit eindringen kann, und müssen lückenlos in der Fahrbahn liegen. Für die Überprüfung des Sensorbereichs gibt es eine eigene technische Richtlinie („Piezo-Richtlinie“) mit Anforderungen u.a. an Fahrbahnrisse, Unebenheiten und Spurrillen im Messbereich. Unterlagen über die vorgeschriebenen Sensorprüfungen sollten angefordert werden.
- Messfoto: Ist der in Fahrtrichtung letzte Sensor auf dem Foto erkennbar oder zu ermitteln? Passt die Position des Fahrzeugs auf dem Foto zur Messung? Befinden sich weitere Fahrzeuge im Bild?
- Falldatensatz und Gebrauchsanweisung: Liegen die digitale Falldatei und die zur eingesetzten Softwareversion passende Gebrauchsanweisung vor?
- Messreihe: Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung verletzt es das Recht auf ein faires Verfahren, wenn die Einsicht in die bei der Bußgeldbehörde vorhandenen digitalen Falldaten der Messreihe aller Fahrspuren mit Statistikdatei verweigert wird. Solche Daten sollten frühzeitig angefordert werden.
- Messstelle vor Ort: Weil die Anlage fest verbaut ist, lässt sich die Messstelle in der Regel auch nachträglich besichtigen und fotografieren – etwa um Fahrbahnschäden im Sensorbereich zu dokumentieren.
Zur Einordnung
Allgemeine Einwände („Blitzer messen oft falsch“) reichen vor Gericht nicht aus. Bei einer fest installierten Piezo-Anlage können aber gerade der Zustand der Fahrbahn und die Prüfunterlagen zum Sensorbereich konkrete Ansatzpunkte liefern. Ob das im Einzelfall so ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht und ggf. einer Besichtigung der Messstelle beurteilen.
Mehr zum Traffistar S330, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S330 – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe einen Anhörungsbogen zur Messung bei Lehre erhalten – muss ich ausfüllen, wer gefahren ist?
Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids einzulegen. Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich und kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.
Gilt die A 2 bei Lehre als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Die Regelsätze liegen dort bei gleicher Überschreitung niedriger als bei innerörtlichen Verstößen.
Weitere Messstellen auf der A 2 in Niedersachsen
- Geblitzt auf der A 2 bei Helmstedt, km 138,0, Richtung Hannover
- Geblitzt auf der A 2 bei Helmstedt, Fahrtrichtung Dortmund
- Geblitzt auf der Oebisfelder Straße in Velpke, Höhe Friedhof/Ortsausfahrt
- Geblitzt auf der A 2 bei Bad Eilsen, Fahrtrichtung Dortmund
- Geblitzt auf der A 2 bei Königslutter, km 140,5, Richtung Berlin
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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