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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 13 bei Spreewald

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Geblitzt auf der A 13 bei Spreewald

Sie wurden auf der A 13 bei Spreewald geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden Schreiben unterscheidet, welche Frist läuft und welche Punkte sich in einem solchen Verfahren überprüfen lassen.

Wichtig ist zunächst nur eines: Reagieren Sie nicht überstürzt mit einer Erklärung zum Vorwurf. Zur Sache müssen Sie nichts sagen. Sinnvoll ist, zuerst den Inhalt des Vorwurfs und die Frist zu klären und über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen, bevor Sie sich inhaltlich äußern oder eine Zahlung leisten.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 13 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Spreewald
Bundesland Brandenburg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus

Die A 13 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als außerorts. Das ist kein Nebensatz, sondern hat unmittelbare Folgen: Bei gleicher Geschwindigkeitsüberschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Prüfen Sie daher im Bescheid, ob der Vorwurf tatsächlich nach dem Außerortstarif bewertet wurde.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, den das Messgerät angezeigt hat. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; nur der Wert danach ist die Grundlage für die Einordnung des Vorwurfs. Gerade an der Grenze zu einer höheren Stufe – etwa dort, wo Punkte oder ein Regelfahrverbot ins Spiel kommen – kann das den Unterschied machen. Lohnend ist deshalb ein Blick darauf, ob im Bescheid gemessener Wert, Toleranz und vorwerfbarer Wert schlüssig zusammenpassen.

Auf Autobahnen ergibt sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus der Beschilderung, die auch nur zeitweise gelten kann. Welches Limit Ihrem Vorwurf zugrunde gelegt wurde, steht im Schreiben der Behörde. Ob die Beschilderung zum Tatzeitpunkt so vorhanden, gültig und erkennbar war, wie es der Vorwurf voraussetzt, lässt sich erst anhand der Akte beurteilen.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – was jetzt zu beachten ist

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Er dient dazu, den Vorwurf mitzuteilen und Ihnen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wenn Sie schweigen, darf das nicht als Eingeständnis gedeutet und Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Anders liegt es beim Bußgeldbescheid: Dagegen können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden – er hält das Verfahren offen, damit anschließend über Akteneinsicht geprüft werden kann, worauf sich der Vorwurf stützt. Verstreicht die Frist, wird die Entscheidung bestandskräftig.

Häufig geht die Post zunächst an die Halteranschrift, auch wenn eine andere Person gefahren ist. Dann stellt sich die Frage der Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört es zu den Unterlagen, die im Rahmen der Akteneinsicht angefordert und ausgewertet werden können. Überprüfbar sind je nach Verfahren unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und eben die Fahreridentifizierung.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab 21 km/h Überschreitung wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann ein Fahrverbot ganz entfallen, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein.

Falls Sie nicht in der Nähe von Spreewald wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Entfernung führen. Kontakt mit der Behörde, Einspruch, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch; eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich. Falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung – eine Deckungsanfrage vor der Mandatierung ist schnell erledigt.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 13 bei Spreewald geblitzt – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze damit niedriger als bei einem innerörtlichen Verstoß.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung ist dafür zunächst nicht nötig; sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 13 in Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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