Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A13 km 62,19, Spreewald – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A13 km 62,19, Spreewald – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, der Bußgeldbescheid vielleicht schon daneben – und plötzlich geht es um Fristen, Punkte und die Frage, ob die Messung wirklich passt. Wer auf der A13 im Spreewald unterwegs war und bei A13 km 62,19, Spreewald erfasst wurde, sollte jetzt nicht vorschnell zahlen oder „aus Prinzip“ widersprechen. Entscheidend ist, ob das Verfahren rechtlich sauber war und ob sich aus den Unterlagen Ansatzpunkte für eine Überprüfung ergeben.

Viele Betroffene unterschätzen, wie stark ein Verfahren von Formalien abhängt. Geschwindigkeitsmessungen gelten häufig als „standardisiertes Messverfahren“ – das erleichtert Behörden und Gerichten die Beweisführung. Standardisiert heißt aber nicht unantastbar: Die Voraussetzungen müssen im Einzelfall eingehalten und dokumentiert sein.

Akteneinsicht: Ohne Unterlagen keine sinnvolle Entscheidung

Ob sich ein Einspruch lohnt, lässt sich seriös erst nach Akteneinsicht beurteilen. In der Akte finden sich typischerweise das Messprotokoll, Fotos, Geräteangaben, Nachweise zur Eichung sowie Unterlagen zur Bedienung. Je nach Bundesland und Messsystem können auch digitale Falldaten und weitere Datensätze eine Rolle spielen – genau dort beginnen oft die technischen Fragen.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, kennt diese Aktenlage aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er lässt Fälle regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, weil sich Messfehler häufig nur mit fachlicher Auswertung belastbar belegen lassen. So wird aus einem Bauchgefühl eine überprüfbare Verteidigungsstrategie.

Typische Fehlerquellen bei Messungen – und warum Sachverständige so wichtig sind

In der Praxis scheitern Verfahren nicht selten an Details, die auf den ersten Blick unscheinbar wirken. Dazu zählen etwa eine ungünstige Aufstellposition, ein unpassender Messwinkel oder Reflexionen, die Messsignale beeinflussen können. Auch Bedienfehler kommen vor – etwa bei der Einrichtung des Systems oder bei der Zuordnung von Messwert und Fahrzeug.

Gerade weil Gerichte bei standardisierten Verfahren oft von einer grundsätzlich zuverlässigen Messung ausgehen, ist die technische Prüfung so entscheidend. Ein Sachverständiger kann anhand der Akte, der Falldaten und der Dokumentation prüfen, ob die Messung innerhalb der zulässigen Parameter lag. Das gilt selbstverständlich auch für Fälle rund um A13 km 62,19, Spreewald – ohne dass man dafür über das konkrete Tempolimit oder das eingesetzte Gerät spekulieren müsste.

Zwei Wochen Einspruch: Frist wahren, dann klug vorgehen

Gegen einen Bußgeldbescheid gilt in der Regel eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Diese Frist ist knapp, aber sie ist der Hebel, um überhaupt in die Prüfung zu kommen. Wer zu spät reagiert, hat meist nur noch in Ausnahmefällen eine Chance.

Der Einspruch muss nicht sofort ausführlich begründet werden. Häufig ist es sinnvoll, zunächst fristwahrend Einspruch einzulegen und dann nach Akteneinsicht zu entscheiden, ob man ihn aufrechterhält. Parallel sollte man prüfen, welche Folgen im Raum stehen – etwa Punkte oder ein Fahrverbot – weil davon die taktische Ausrichtung abhängen kann.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Datum der Zustellung notieren und die Zwei-Wochen-Frist im Kalender sichern.
  • Nichts vorschnell einräumen: Im Anhörungsbogen keine Angaben zur Sache machen, bevor die Akte geprüft ist.
  • Akteneinsicht beantragen: Erst Messprotokoll, Eichnachweise und weitere Unterlagen auswerten lassen.
  • Unterlagen sammeln: Bescheid, Umschlag, Fotos, eigene Notizen zur Fahrt aufbewahren.
  • Technische Prüfung anstoßen: Messdaten durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik bewerten lassen.

Die Kostenfrage schreckt viele ab, ist aber oft lösbar: In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen die anwaltliche Vertretung und auch die sachverständige Prüfung. Dr. Bunzel arbeitet mit Sachverständigen zusammen, um Messungen nicht nur rechtlich, sondern auch technisch angreifbar zu machen – besonders dann, wenn die Akte Lücken zeigt oder die Dokumentation Fragen offenlässt.

Wenn Sie bei A13 km 62,19, Spreewald geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel) und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit; die Überprüfung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik gehört dabei zum Standard, und die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten meist. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite