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Geblitzt auf der A 111 vor Rasthof Stolpe, Richtung Oranienburg

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Geblitzt auf der A 111 vor Rasthof Stolpe, Richtung Oranienburg

Auf der A 111 vor dem Rasthof Stolpe wird in Fahrtrichtung Oranienburg mit einer stationären Anlage die Geschwindigkeit gemessen. Erlaubt sind dort 60 km/h. Wer schneller unterwegs war, erhält je nach Verfahrensstand zunächst einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist jetzt vor allem der Zeitablauf: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anwalt kann anschließend – auf Wunsch auch schon vor einem Bescheid – Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form Bestand hat.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 111 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Rasthof Stolpe
Fahrtrichtung Oranienburg
Bundesland Berlin
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h

Tempo 60 auf der A 111: Einordnung und Toleranz

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts – unabhängig davon, ob sie durch Stadtgebiet verlaufen. Für die Messstelle vor dem Rasthof Stolpe in Richtung Oranienburg ist damit die außerörtliche Bewertung maßgeblich, die bei gleicher Überschreitung milder ausfällt als die innerörtliche.

Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt; das kann dauerhaft oder auch nur zeitweise geschehen. Für Ihr Verfahren ist deshalb nicht nur der gemessene Wert von Bedeutung, sondern auch die Frage, ob die Begrenzung auf 60 km/h für die befahrene Strecke ordnungsgemäß angeordnet und erkennbar ausgeschildert war. Die Beschilderung gehört zu den Punkten, die sich über eine Akteneinsicht überprüfen lassen – ebenso wie die Messung selbst, die Eichung der Anlage und die Zuordnung zum Fahrer.

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen. Erst der danach verbleibende Wert ist die Grundlage für die Sanktion. Gerade an der Grenze zu einer höheren Stufe kann das entscheidend sein, weil die Folgen nach der Höhe der Überschreitung gestaffelt sind.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf daraus kein Nachteil abgeleitet werden – schweigen bedeutet nicht, überführt zu sein. Auch als Halter, der angeschrieben wird, müssen Sie sich nicht selbst belasten.

Häufig geht die Post zuerst an den Fahrzeughalter, obwohl jemand anderes gefahren ist. Vorschnelle Angaben engen den Spielraum unnötig ein. Sinnvoll ist es, zunächst die Akte anzufordern und zu prüfen, ob die Zuordnung zum Fahrer überhaupt tragfähig ist. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, lässt sich auch das im Rahmen der Akteneinsicht bewerten.

Punkte, Fahrverbot und ein Verfahren aus der Ferne

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Außerorts – und damit auch hier – ist ein Fahrverbot für Pkw im Regelfall ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also liegt in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Ab 21 km/h Überschreitung liegt eine schwerwiegende Zuwiderhandlung vor. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Falls Sie weiter entfernt wohnen: Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – garantiert ist eine Anreise damit aber nicht in jedem Fall erspart. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 60. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 61–70 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 71–75 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 76–80 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 81–85 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 86–90 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 91–100 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 101–110 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 111–120 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 121–130 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 131 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 111 als innerorts, weil sie in Berlin liegt?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer außerorts bewertet, unabhängig von der Lage im Stadtgebiet. Für die Stelle vor dem Rasthof Stolpe gelten daher die außerörtlichen Regelsätze, die bei gleicher Überschreitung niedriger sind als innerorts.

Ich war mit 60 km/h gerechnet, aber deutlich schneller – ist der gemessene Wert maßgeblich?

Maßgeblich ist nicht der Rohwert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser Wert entscheidet über Geldbuße, Punkte und ein mögliches Fahrverbot.

Muss ich als Halter angeben, wer gefahren ist?

Sie müssen Angaben zu Ihrer Person machen, aber niemand muss sich selbst belasten oder zur Sache aussagen. Sinnvoll ist, vor einer Äußerung über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und die Fahrerzuordnung prüfen zu lassen.

Weitere Messstellen: Berlin

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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