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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 111 bei km 0,65, Oranienburg

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Geblitzt auf der A 111 bei km 0,65, Oranienburg

Sie wurden auf der A 111 bei km 0,65 in Oranienburg mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben nun Post von der Bußgeldstelle – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beide Schreiben haben unterschiedliche Bedeutung, und beide müssen nicht ungeprüft hingenommen werden.

Wichtig ist zunächst die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung ist dafür zunächst nicht erforderlich. Der Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid. Anschließend lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 111 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Oranienburg
Bundesland Brandenburg

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Die A 111 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes bedeutet das: Der Bußgeldkatalog behandelt Autobahnen als außerorts. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit niedriger als bei einem innerörtlichen Verstoß. Ob eine andere Straße innerorts oder außerorts zu bewerten ist, richtet sich nach der Ortstafel – auf der Autobahn stellt sich diese Frage nicht.

Auf Autobahnen werden Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Beschilderung festgelegt, teilweise auch nur vorübergehend oder in mehreren Stufen. Für Ihr Verfahren ist deshalb regelmäßig von Interesse, welcher Wert an der Stelle Ihrer Fahrt tatsächlich angeordnet war und ob die Schilder so aufgestellt und dokumentiert waren, dass sich der vorgeworfene Wert darauf stützen lässt. Genau das lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen – Sie selbst erhalten mit dem Bescheid nur einen Bruchteil der Unterlagen.

Maßgeblich ist außerdem nicht der roh gemessene Wert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und erst der Wert danach bildet die Grundlage für die Sanktion. Liegt Ihr Vorwurf knapp über einer Stufengrenze, kann diese Rechenfrage im Ergebnis spürbar durchschlagen.

Punkte, Fahrverbot und die Frage nach dem Fahrer

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist zweierlei bedeutsam: Beim ersten Fahrverbot – wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt allein vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht.

Der Anhörungsbogen dient häufig dazu, den Fahrer zu klären. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen. Angaben zur Sache dagegen nicht – und wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen können die Beweislage dagegen erst vervollständigen. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, kann im Rahmen der Akteneinsicht auch geprüft werden, ob sich daraus eine Zuordnung zum Fahrer überhaupt ableiten lässt.

Probezeit, Entfernung und Kosten

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, wiegt eine Überschreitung ab 21 km/h besonders: Sie gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt zu lassen.

Falls Sie nicht in der Nähe von Oranienburg wohnen, ist das für die Verteidigung kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, von der Vollmacht über die Akteneinsicht bis zur Korrespondenz mit der Bußgeldstelle. Und wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, werden die Kosten häufig übernommen; eine Deckungsanfrage klären wir für Sie vorab.

Der Ablauf bleibt schlank: Frist sichern, Akte anfordern, Messung und Beschilderung prüfen, dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 111 bei Oranienburg geblitzt – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts bewertet, unabhängig davon, in welcher Gemeinde die Messstelle liegt. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als innerorts.

Muss ich den Anhörungsbogen zur A 111 ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden; sinnvoll ist es, zunächst die Akte einsehen zu lassen.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss nicht sofort begründet werden – die inhaltliche Auseinandersetzung folgt nach der Akteneinsicht.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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