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Geblitzt auf der A 1 bei Ascheberg, km 302,750 – Abstandsmessung

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Geblitzt auf der A 1 bei Ascheberg, km 302,750 – Abstandsmessung

Es geht um eine Stelle der A 1 bei Ascheberg in Nordrhein-Westfalen, km 302,750. Der Vorwurf betrifft hier eine Abstandsmessung mit dem System VKS 4.5. Wenn Sie deswegen Post erhalten haben – einen Anhörungsbogen oder schon einen Bußgeldbescheid – zählt zunächst, um welches Schreiben es sich handelt und welche Frist damit läuft.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht; schweigen Sie dazu, darf das nicht gegen Sie verwendet werden und Sie gelten deshalb nicht als überführt. Liegt dagegen ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, und zwar schon vor einem Bescheid.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Ascheberg
Fahrtrichtung Abstandsmessung
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung VKS 4.5

Abstandsvorwurf auf der A 1: was sich überprüfen lässt

Bei einem Abstandsvorwurf steht nicht nur eine Zahl im Raum, sondern eine Auswertung, die auf mehreren Schritten aufbaut. Genau deshalb lohnt sich der Blick in die Akte, bevor inhaltlich etwas erklärt wird. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer.

Solange Sie die Unterlagen nicht kennen, wissen Sie nicht, worauf die Behörde ihre Annahme stützt. Falls ein Messfoto oder eine sonstige Bilddokumentation vorliegt, gehört auch diese zu den Punkten, die sich einsehen und bewerten lassen – etwa im Hinblick darauf, ob die abgebildete Person überhaupt erkennbar ist. Eigene Erklärungen zur Sache sollten Sie deshalb erst abgeben, wenn Sie den Inhalt der Akte kennen. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten; das gilt auch dann, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden und nach dem Fahrer gefragt werden.

Autobahn, Fristen und der weitere Ablauf

Die A 1 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das ist vor allem dann von Bedeutung, wenn neben oder anstelle des Abstands auch ein Geschwindigkeitsvorwurf erhoben wird: Von einer gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, maßgeblich ist der Wert danach, und die Regelsätze fallen außerorts bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts. Punkte im Fahreignungsregister sind bei Geschwindigkeitsverstößen ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen, ein Regelfahrverbot außerorts ab 41 km/h für Pkw.

Wichtiger als jede Tabelle ist zunächst die Frist. Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Prüfen Sie deshalb das Zustellungsdatum auf dem Umschlag oder dem Bescheid und notieren Sie sich das Fristende.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich – das entscheidet sich im konkreten Verfahren. Falls Sie weiter von Ascheberg entfernt wohnen, ist das ein Punkt, den man früh ansprechen sollte.

Fahrverbot, Probezeit und Kosten

Droht ein Fahrverbot, ist die Reihenfolge der Prüfung entscheidend. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot ganz absehen; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist bei Geschwindigkeitsverstößen ab 21 km/h Überschreitung eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gegeben: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch das ist ein Grund, die Akte vor jeder Reaktion zu kennen.

Zu den Kosten: Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig. Eine kurze Rückfrage bei Ihrem Versicherer oder über die Kanzlei klärt das meist schnell.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Stelle bei Ascheberg bekommen – muss ich etwas schreiben?

Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und Sie gelten deshalb nicht als überführt.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss nicht sofort begründet werden; nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung möglich.

Kann ich das Verfahren führen, ohne nach Nordrhein-Westfalen zu fahren?

Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und für eine Hauptverhandlung kann das Amtsgericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist damit nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich.

Weitere Messstellen auf der A 1 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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