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Geblitzt auf der A 1 bei Ascheberg, km 302,370, Richtung Dortmund

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Geblitzt auf der A 1 bei Ascheberg, km 302,370, Richtung Dortmund

Auf der A 1 bei Ascheberg wurde bei Kilometer 302,370 in Fahrtrichtung Dortmund mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit kontrolliert. Zulässig waren an dieser Stelle 80 km/h. Wenn Sie dort gemessen wurden, erhalten Sie in der Regel zuerst einen Anhörungsbogen, später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist zunächst nur, dass Sie keine vorschnellen Angaben zur Sache machen und die Frist im Blick behalten: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Anschließend lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Messung trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Ascheberg
Fahrtrichtung Dortmund
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf der Autobahn: Beschilderung und Toleranz

Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog immer als außerorts – das gilt auch für die A 1 bei Ascheberg. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Maßgeblich ist dabei nie der abgelesene Rohwert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und erst der Wert danach entscheidet darüber, in welche Stufe Ihr Fall fällt.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Autobahn ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur zeitweise gelten, etwa über Wechselverkehrszeichen. Für die Verteidigung ist deshalb regelmäßig von Interesse, ob die für die Messstelle angesetzte Begrenzung von 80 km/h in Fahrtrichtung Dortmund durch die Beschilderung so getragen war und ob sie für Sie erkennbar war. Das lässt sich nicht aus dem Bescheid heraus beurteilen, sondern erst anhand der Akte.

Geprüft werden können dort unter anderem der Messvorgang selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Dokumentation der Messreihe, die Beschilderung und die Frage, ob die Aufnahme Sie als Fahrer eindeutig zeigt. Ergeben sich Zweifel an einem dieser Punkte, wirkt sich das auf das Verfahren aus.

Mobile Messung – was das für Ihren Fall bedeutet

An dieser Stelle wurde mobil gemessen. Anders als bei einer dauerhaft betriebenen Anlage kommt es bei mobilen Einsätzen darauf an, dass Aufbau und Betrieb des Geräts am konkreten Tag den Vorgaben der Bedienungsanleitung entsprochen haben. Dazu gehören auch die Nachweise, die zu jedem Einsatz gehören – etwa Messprotokoll, Schulungsnachweis und der gültige Eichnachweis.

Falls ein Messfoto vorliegt, gehört es ebenso zur Akte wie die übrigen Unterlagen. Ob es Sie als Fahrer erkennbar abbildet, ist eine eigene Frage neben der Höhe der Geschwindigkeit. Als Halter erhalten Sie die Post auch dann, wenn Sie das Fahrzeug gar nicht geführt haben.

Deshalb lohnt der ruhige Blick auf den Anhörungsbogen: Er ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst, also zum Fahrverlauf oder zur Fahrereigenschaft, müssen Sie nichts sagen. Wer zur Sache schweigt, gilt deswegen nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h – nach Abzug der Toleranz – kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so etwa auf Urlaub oder berufliche Termine abstimmen.

In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Umstände müssen vorgetragen und belegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Falls Sie weiter von Ascheberg entfernt wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Anwesenheit vor Ort ist dafür nicht erforderlich. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig – ein kurzer Anruf bei Ihrem Versicherer klärt das.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 1 Richtung Dortmund unterwegs – gilt dort innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, also auch die A 1 bei Ascheberg. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts.

Zählt der Wert, der im Bescheid steht, oder wurde etwas abgezogen?

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert danach. Prüfen Sie daher, welcher Wert im Bescheid als vorwerfbar angesetzt ist.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Bleiben Sie zur Sache still, darf das nicht gegen Sie verwendet werden; sinnvoll ist es, vorher Akteneinsicht nehmen zu lassen.

Weitere Messstellen auf der A 1 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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