Sie wurden auf der A 1 bei Ascheberg in Fahrtrichtung Bremen bei Kilometer 302,450 gemessen. Dort galt zum Zeitpunkt der Messung eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h, gemessen wurde mobil mit einem Gerät des Typs PoliScan Speed. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts – das wirkt sich auf Regelsatz, Punkte und die Schwelle für ein Fahrverbot aus.
Wichtig ist zunächst, welches Schreiben Sie in der Hand halten. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung; ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch in Lauf. Der Einspruch muss nicht gleich begründet werden, sodass zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und die Messung geprüft werden kann.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 1 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Ascheberg |
| Fahrtrichtung | Bremen |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
Tempo 80 auf der Autobahn: Wie sich Überschreitungen auswirken
Maßgeblich ist nie der Wert, den das Gerät anzeigt, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs Ihr Fall fällt. Gerade an Grenzen zwischen zwei Stufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.
Da die A 1 als Autobahn dem Außerortsbereich zugeordnet ist, gelten die niedrigeren Regelsätze und die spätere Fahrverbotsschwelle: Für Pkw ist ein Regelfahrverbot außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Ein Punkt im Fahreignungsregister kommt ab 21 km/h Überschreitung in Betracht, zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Tempolimits auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung und können auch nur vorübergehend angeordnet sein. Ob die Beschilderung, die dem Vorwurf zugrunde liegt, richtig aufgestellt und für Sie erkennbar war, lässt sich anhand der Akte prüfen – ebenso die Eichung des Geräts, die Bedienung bei einer mobilen Messung und die Zuordnung der Messung zu Ihrem Fahrzeug.
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Kommt Post zunächst an den Halter, führt das häufig zu Unsicherheit. Angaben zur Person – Name, Geburtsdatum, Anschrift – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten, und das gilt auch für Halter, die angeschrieben werden.
Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen. Sinnvoller ist es, erst den Akteninhalt zu kennen. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die in die Prüfung einbezogen werden können. Akteneinsicht kann über einen Anwalt bereits vor Erlass eines Bescheides beantragt werden.
Wird ein Bußgeldbescheid zugestellt, läuft die Zwei-Wochen-Frist. Versäumen Sie sie, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.
Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne
Droht ein Fahrverbot, sind zwei Punkte praktisch wichtig: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei sich die Geldbuße erhöht; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre – deshalb lohnt die Prüfung hier besonders.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen. Eine Anreise ist damit nicht immer erforderlich, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt wohnen, sollte dieser Punkt früh angesprochen werden. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 1 galten 80 km/h – gilt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets dem Außerortsbereich zugeordnet, unabhängig vom angeordneten Tempolimit. Für Sie gelten damit die außerörtlichen Regelsätze und die spätere Fahrverbotsschwelle von 41 km/h Überschreitung bei Pkw.
Kann eine mobile Messung mit PoliScan Speed überprüft werden?
Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bescheid. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung des Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden; niemand muss sich selbst belasten.
Weitere Messstellen auf der A 1 in Nordrhein-Westfalen
- Geblitzt auf der A 1 bei Ascheberg, km 302,370, Richtung Dortmund
- Geblitzt auf der A 1 bei Ascheberg, km 302,750 – Abstandsmessung
- Geblitzt auf der A 1 bei Münsterland (Greven), km 297,6, Richtung Osnabrück
- Geblitzt auf der A 1 bei Leverkusen, km 401,8, Richtung Dortmund
- Geblitzt auf der A 1 bei km 317,268 in Kamen, Richtung Köln
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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