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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 1 bei Wittlich, km 104,2, Richtung Saarbrücken

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Geblitzt auf der A 1 bei Wittlich, km 104,2, Richtung Saarbrücken

Auf der A 1 bei Wittlich, km 104,2 in Fahrtrichtung Saarbrücken, wird die Geschwindigkeit mobil mit einem Gerät des Typs PoliScan Speed gemessen. Zulässig sind an dieser Stelle 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, ist entscheidend, in welchem Stadium sich das Verfahren befindet: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei nicht mitgeliefert werden. Sinnvoll ist, den vorgeworfenen Wert und die Einordnung zu prüfen, bevor Sie sich zur Sache äußern – über einen Anwalt lässt sich dazu Akteneinsicht nehmen, auch schon vor einem Bescheid.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Wittlich
Fahrtrichtung Saarbrücken
Bundesland Rheinland-Pfalz
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn: Welcher Wert am Ende zählt

Bei Tempo 100 auf der A 1 kommt es auf den Wert an, der nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt. Erst dieser bereinigte Wert ist für die Einordnung maßgeblich, nicht die Zahl, die zunächst gemessen wurde. Gerade an der Grenze zwischen zwei Stufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus: Die Regelsätze liegen bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, zwei Punkte dann, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung; sie können dauerhaft oder auch nur zeitweise angeordnet sein. Deshalb gehört zur Prüfung eines Vorwurfs regelmäßig die Frage, ob die Beschränkung, die Ihnen vorgehalten wird, für die Fahrtrichtung und den Fahrstreifen ordnungsgemäß und erkennbar ausgewiesen war. Ebenso lassen sich die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person hinterfragen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig geht die erste Post an den Halter des Fahrzeugs. Wichtig ist die Unterscheidung: Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten, und das gilt auch für Halter, die angeschrieben werden.

Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, lässt sich über die Akteneinsicht klären, ob daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung zu einer bestimmten Person folgt. Vorschnelle Angaben im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen – deshalb lohnt es, zunächst den Akteninhalt abzuwarten.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Achten Sie deshalb auf das Zustelldatum auf dem Umschlag oder im Bescheid.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei praktische Stellschrauben. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann außerdem vom Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das trägt, hängt vollständig vom Einzelfall und seiner Darstellung ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das aber nicht. Falls Sie weiter entfernt wohnen, ist das ein Punkt, den man früh ansprechen sollte. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig; ein kurzer Blick in die Police vor der Mandatierung lohnt sich.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 1 Richtung Saarbrücken unterwegs – gilt dort innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts. Die Regelsätze sind damit bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Bei Tempo 100 – ab wann wird es bei mir ernst?

Maßgeblich ist der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Ab 21 km/h Überschreitung kommen Punkte in Betracht, ab 41 km/h außerorts ein Regelfahrverbot.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Sie müssen nur Angaben zu Ihrer Person machen, nicht zur Sache. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und niemand muss sich selbst belasten.

Weitere Messstellen: Rheinland-Pfalz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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