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Geblitzt auf der A 1 bei km 80,230 in Mehren

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Geblitzt auf der A 1 bei km 80,230 in Mehren

Sie wurden auf der A 1 bei Kilometer 80,230 im Bereich Mehren gemessen und haben inzwischen Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides bedeutet nicht, dass der Vorwurf damit feststeht. Entscheidend ist zunächst, welches Schreiben Ihnen vorliegt und welche Frist daran hängt.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung: Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis oder sonst zum Nachteil ausgelegt werden. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung ist dafür nicht sofort nötig, sie kann nach Akteneinsicht folgen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Mehren
Bundesland Rheinland-Pfalz

A 1 bei Mehren: Messung auf der Autobahn – rechtlich außerorts

Die A 1 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes heißt das: Der Bußgeldkatalog behandelt Autobahnen als Bereich außerhalb geschlossener Ortschaften. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze dort niedriger aus als innerorts – für Punkte und ein Regelfahrverbot gelten aber ebenfalls feste Stufen, die mit steigender Überschreitung greifen.

Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle gilt, ergibt sich allein aus der Beschilderung. Diese kann dauerhaft angeordnet oder nur zeitweise aufgestellt sein, und sie kann sich streckenweise ändern. Für ein Verfahren ist deshalb regelmäßig von Interesse, welche Begrenzung zum Tatzeitpunkt an der betreffenden Stelle tatsächlich angeordnet und ordnungsgemäß erkennbar war und ob sie sich aus den Unterlagen der Akte nachvollziehen lässt.

Ebenso wichtig ist der maßgebliche Messwert: Vom abgelesenen Wert wird eine Toleranz abgezogen, und nur der verbleibende Wert ist Grundlage der Sanktion. Gerade an einer Stufengrenze kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden. Prüfen lassen sich über einen Anwalt mit Akteneinsicht unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Fahrereigenschaft überhaupt tragfähig zugeordnet ist. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die eingesehen werden können.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; zwei Punkte gibt es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so beruflich einplanen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden – etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre. Dann wird die Geldbuße erhöht. Ob ein solcher Weg realistisch ist, hängt vollständig vom Einzelfall und von einer belastbaren Darstellung Ihrer Situation ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft – umso mehr lohnt es sich, den Vorwurf vorher inhaltlich prüfen zu lassen.

Ablauf und Verteidigung aus der Ferne

Der Weg ist überschaubar: Frist im Blick behalten, gegebenenfalls Einspruch einlegen, Akteneinsicht beantragen und erst danach entscheiden, ob und mit welcher Begründung das Verfahren weitergeführt wird. Sinnvoll ist, vor einer Stellungnahme zur Sache die Unterlagen zu kennen.

Falls Sie nicht in der Nähe von Mehren wohnen, ändert das an der Bearbeitung nichts: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen – Unterlagen per E-Mail, Vollmacht und Rückfragen telefonisch. Eine persönliche Anreise ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; die Deckungsanfrage kann vorab geklärt werden, sodass Sie das Kostenrisiko vor jeder Entscheidung kennen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 1 bei Mehren erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Gilt die Stelle als innerorts oder außerorts?

Die A 1 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit unter den innerörtlichen Werten.

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden – die inhaltliche Argumentation kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen: Rheinland-Pfalz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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