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Geblitzt auf der A 7 bei Northeim-West, Fahrtrichtung Hannover

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Geblitzt auf der A 7 bei Northeim-West, Fahrtrichtung Hannover

Sie sind auf der A 7 in Fahrtrichtung Hannover im Bereich Northeim-West gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden Schreiben unterscheidet, welche Fristen laufen und an welchen Punkten sich ein Vorwurf sachlich überprüfen lässt.

Wichtig ist zunächst nur eines: Einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angreifen, ohne ihn in diesem Moment schon begründen zu müssen. Danach bleibt Zeit, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und zu prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragen. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid – Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Northeim-West
Fahrtrichtung Hannover
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Folgen aus

Die A 7 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und auch die Schwelle für ein Regelfahrverbot liegt auseinander. Für Pkw ist außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung ein Fahrverbot vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Bescheid die Tat zutreffend als außerorts begangen einordnet.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, der zunächst gemessen wurde, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Schwellen, an denen Punkte oder ein Fahrverbot beginnen, kann dieser Abzug den Unterschied machen. Punkte im Fahreignungsregister fallen ab 21 km/h Überschreitung an – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Wie hoch die zulässige Geschwindigkeit an der Stelle war, an der Sie unterwegs waren, ergibt sich aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Tempolimits dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein; welche Zeichen zum Tatzeitpunkt tatsächlich standen und ob sie für Ihre Fahrtrichtung Hannover eindeutig und rechtzeitig erkennbar waren, lässt sich anhand der Akte nachvollziehen.

Halterpost, Fahrerfrage und Schweigen

Häufig geht das erste Schreiben an den Halter des Fahrzeugs. Damit steht noch nicht fest, wer gefahren ist. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt auch für Halter, die angeschrieben werden. Angaben zur Sache sind freiwillig, und wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Falls ein Messfoto zur Akte gehört, ist eine Frage, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung zu einer bestimmten Person ergibt. Aussagen dazu lassen sich seriös erst treffen, wenn der Inhalt der Akte bekannt ist. Akteneinsicht kann über einen Anwalt bereits vor Erlass eines Bescheids beantragt werden – ein vorschnell ausgefüllter Anhörungsbogen lässt sich später dagegen nur schwer wieder aus der Welt schaffen.

Fristen, Fahrverbot und Verfahren aus der Ferne

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Notieren Sie sich daher das Zustelldatum.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es Spielräume: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz gefährdet wäre; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das trägt, entscheidet der Einzelfall und muss konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln. Falls Sie weiter entfernt von Northeim wohnen, ist eine Anreise damit nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig – ein Blick in die Police lohnt sich früh.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Fahrt auf der A 7 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, und Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gilt die Messung bei Northeim-West als innerorts oder außerorts?

Die A 7 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Die außerörtlichen Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.

Weitere Messstellen: Landkreis Northeim

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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