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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 27 bei der Ausfahrt Northeim Nord, Richtung Göttingen

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Geblitzt auf der B 27 bei der Ausfahrt Northeim Nord, Richtung Göttingen

Sie sind auf der B 27 in Fahrtrichtung Göttingen bei der Ausfahrt Northeim Nord gemessen worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Diese Seite erklärt, was ein Anhörungsbogen und ein Bußgeldbescheid jeweils bedeuten und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Erst mit dem Bußgeldbescheid läuft eine Frist – gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen sofort begründen zu müssen. Danach kann über einen Anwalt Akteneinsicht beantragt und geprüft werden, ob der Vorwurf in der vorliegenden Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 27 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Northeim, bei der Ausfahrt Northeim Nord
Fahrtrichtung Göttingen
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Bundesstraße: innerorts oder außerorts entscheidet mit

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Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Einspruchsfrist

Als Halter erhalten Sie die Post auch dann, wenn Sie nicht selbst gefahren sind. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Angaben zur Sache müssen Sie dagegen nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Gerade bei Fahrzeugen, die mehrere Personen nutzen, lohnt es sich, nicht vorschnell zu bestätigen oder zu bestreiten, sondern erst die Aktenlage zu kennen.

Folgt ein Bußgeldbescheid, zählt die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden; die inhaltliche Auseinandersetzung folgt, wenn die Akte vorliegt. Geprüft werden können dabei unter anderem der Ablauf und die Nachvollziehbarkeit der Messung, die Eichung, die Beschilderung auf der befahrenen Strecke und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person. Falls ein Messfoto vorliegt, ist auch dessen Auswertbarkeit ein Punkt, der sich erst anhand der Unterlagen beurteilen lässt.

Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig. Ein Anruf bei der Versicherung vor der Mandatierung klärt das in wenigen Minuten.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich für die Bewertung ist allein der Wert danach. Schon wenige Kilometer pro Stunde können darüber entscheiden, ob es bei einem Verwarnungs- oder Bußgeldbereich bleibt oder ob weitere Folgen hinzutreten.

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht der Bußgeldkatalog für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und ist in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig geworden, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine Urlaubszeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden – dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht; das muss konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Falls Sie weiter entfernt von Northeim wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Unterlagen können digital übermittelt werden, die Kommunikation mit der Bußgeldstelle läuft über die Kanzlei.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der B 27 Richtung Göttingen unterwegs – gilt die Stelle als innerorts oder außerorts?

Das richtet sich bei Bundesstraßen allein nach der Beschilderung, also danach, ob der Messpunkt innerhalb oder außerhalb der Ortstafel lag. Da innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Regelsätze gelten, ist dieser Punkt über die Akteneinsicht zu klären.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person; zur Sache dürfen Sie schweigen, ohne dass Ihnen das als Schuldeingeständnis ausgelegt werden darf.

Wie lange habe ich Zeit, um gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden; die Argumente können nachgereicht werden, sobald die Akte eingesehen wurde.

Weitere Messstellen: Landkreis Northeim

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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