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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Oy/Mittelberg, Fahrtrichtung Füssen/Reutte

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Geblitzt auf der A 7 bei Oy/Mittelberg, Fahrtrichtung Füssen/Reutte

Sie haben wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 7 bei Oy/Mittelberg in Fahrtrichtung Füssen/Reutte Post bekommen – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Diese Seite erklärt, was die beiden Schreiben unterscheidet, welche Fristen laufen und welche Punkte sich in einem solchen Verfahren überprüfen lassen.

Wichtig ist zunächst die Reihenfolge: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Gegen einen Bußgeldbescheid dagegen läuft ab der Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch, der zunächst ohne Begründung wirksam ist. Innerhalb dieser Frist lässt sich in Ruhe klären, ob der Vorwurf trägt – über einen Anwalt kann dazu Akteneinsicht genommen werden, teilweise schon vor einem Bescheid.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Oy/Mittelberg
Fahrtrichtung Füssen/Reutte
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit

Für die Bewertung der Überschreitung ist entscheidend, ob die Strecke als innerorts oder außerorts gilt. Autobahnen – und damit auch die A 7 – werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Das wirkt sich unmittelbar aus: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Bei anderen Straßen richtet sich die Einordnung nach der Ortstafel.

Ob und in welcher Höhe auf einem Autobahnabschnitt überhaupt eine Begrenzung gilt, ergibt sich allein aus der Beschilderung. Diese kann dauerhaft angeordnet oder nur zeitweise aufgestellt sein, und sie kann sich abschnittsweise ändern. Genau deshalb gehört die Beschilderung zu den Punkten, die sich im Rahmen der Akteneinsicht überprüfen lassen: Welche Anordnung galt für den betroffenen Abschnitt in Richtung Füssen/Reutte, war sie für Sie erkennbar aufgestellt, und passt sie zu dem Wert, der Ihnen vorgehalten wird?

Ein weiterer Punkt betrifft den maßgeblichen Zahlenwert. Von einer gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert nach diesem Abzug ist für die Einordnung des Vorwurfs bestimmend. Falls Ihnen Unterlagen zur Messung vorliegen oder über die Akte zugänglich gemacht werden, lohnt sich daher ein Blick darauf, welcher Wert dem Vorwurf zugrunde gelegt wurde.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Ausgestaltung nicht in jedem Fall starr: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt von den konkreten Umständen ab, etwa wenn der Arbeitsplatz gefährdet wäre.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft an – umso mehr zählt, dass die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreicht.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Im Anhörungsbogen müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen. Angaben zur Sache sind dagegen freiwillig. Schweigen Sie zum Vorwurf, gilt das nicht als Eingeständnis und darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Auch wer als Halter angeschrieben wird, muss sich nicht selbst belasten. Übereilte Erklärungen zur Fahrereigenschaft schaffen häufig mehr Probleme, als sie lösen.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von der Strecke wohnen, ist dieser Punkt oft der erste, der interessiert. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage klären wir für Sie mit ab.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 7 in Richtung Füssen/Reutte unterwegs – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts eingeordnet. Das bedeutet niedrigere Regelsätze als innerorts und ein Regelfahrverbot für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache – also auch zur Fahrereigenschaft – müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Kann ich vor einer Entscheidung sehen, was der Behörde vorliegt?

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, teils schon vor einem Bescheid. Geprüft werden dabei unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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