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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Dietmannsried, Richtung Füssen

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Geblitzt auf der A 7 bei Dietmannsried, Richtung Füssen

Sie wurden auf der A 7 bei Dietmannsried in Richtung Füssen gemessen, wo ein Tempolimit von 100 km/h gilt, und haben nun Post in der Sache. Die Messung erfolgte hier mit einem mobilen Blitzer. Wie hoch die Folgen ausfallen, richtet sich nach der Überschreitung, die nach Abzug der Messtoleranz verbleibt – dieser Wert ist maßgeblich, nicht der zunächst gemessene.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; begründen müssen Sie ihn nicht sofort. Diese Frist sollten Sie im Blick behalten, während die weiteren Schritte geklärt werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Dietmannsried
Fahrtrichtung Füssen
Bundesland Bayern
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempo 100 auf der A 7: Wie sich die Überschreitung auswirkt

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das hat einen konkreten Vorteil: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Gleichzeitig gilt die Staffelung nach Höhe der Überschreitung – wenige km/h mehr oder weniger können über die Stufe entscheiden, in die Ihr Fall fällt.

Bei einem Tempolimit von 100 km/h ist die Schwelle von 21 km/h Überschreitung die entscheidende Marke: Ab diesem Wert wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen, bei zwei Punkten, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Deshalb lohnt der genaue Blick auf den Vorwurf: Welche Geschwindigkeit wird Ihnen nach Toleranzabzug zugerechnet, und wie knapp liegt dieser Wert an der nächsten Grenze?

Allgemein gilt: Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen werden durch Beschilderung festgelegt und können auch nur vorübergehend angeordnet sein. Welche Beschilderung dem Vorwurf zugrunde liegt und ob sie zum Tatzeitpunkt so bestand, lässt sich über die Akte nachvollziehen.

Mobile Messung: Was sich überprüfen lässt

Bei einer mobilen Messung stehen andere Punkte im Vordergrund als bei einer festen Anlage. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden können dabei unter anderem der Messvorgang selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zweifelsfrei zugeordnet werden können. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Auswertbarkeit dazu.

Der Ablauf ist dabei überschaubar: Frist sichern, Akteneinsicht nehmen, Unterlagen prüfen, dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Erst nach der Einsicht in die Unterlagen lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf tragfähig ist oder ob Ansatzpunkte bestehen.

Bekommen Sie als Halter einen Anhörungsbogen und waren nicht selbst am Steuer: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Gestaltung ein Thema: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden – dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt vom Einzelfall und seiner Darlegung ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von Dietmannsried wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Eine Anreise ist dafür zunächst nicht nötig. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung; die Deckungsanfrage kann vorab geklärt werden.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 7 bei Dietmannsried als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus, weil die Regelsätze bei gleicher Überschreitung außerorts niedriger liegen als innerorts.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden, sodass die Prüfung der Akte auch danach noch erfolgen kann.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Nein. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person; zur Sache selbst dürfen Sie schweigen. Dieses Schweigen darf Ihnen im Verfahren nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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