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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Großburgwedel, Fahrtrichtung Hannover

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Geblitzt auf der A 7 bei Großburgwedel, Fahrtrichtung Hannover

Sie sind auf der A 7 bei Großburgwedel in Fahrtrichtung Hannover in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt um zwei Dinge: die Frist im Blick behalten und klären, was in der Akte tatsächlich steht.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon in diesem Schreiben zu begründen. Erst über die Akteneinsicht wird nachvollziehbar, wie der vorgeworfene Wert zustande kam – und ob er trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Großburgwedel
Fahrtrichtung Hannover
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus

Die A 7 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog werden Autobahnen den Verstößen außerhalb geschlossener Ortschaften zugeordnet. Für Sie bedeutet das: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze niedriger als bei einem entsprechenden Vorwurf innerorts. Die Staffelung richtet sich nach der Höhe der Überschreitung, die nach Abzug der Messtoleranz verbleibt – maßgeblich ist immer dieser bereinigte Wert, nicht die im Gerät oder im Bescheid zunächst genannte Ausgangszahl.

Wie schnell auf einem Autobahnabschnitt gefahren werden darf, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Vorgaben können dauerhaft gelten, sie können aber auch nur zeitweise angeordnet sein oder über Wechselverkehrszeichen angezeigt werden. Welcher Wert Ihnen konkret vorgehalten wird und worauf sich die Behörde dabei stützt, sollten Sie dem Bescheid und der Akte entnehmen, nicht Ihrer Erinnerung an die Fahrt Richtung Hannover. Zur Prüfung gehört deshalb auch die Frage, ob die Beschilderung für die Fahrtrichtung, in der Sie unterwegs waren, eindeutig und ordnungsgemäß war.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Zwei Punkte kommen in Betracht, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein Fahrverbot ist für viele der eigentliche Knackpunkt – hier lohnt der genaue Blick auf den Einzelfall.

Ist gegen Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig geworden, dürfen Sie den Beginn selbst innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft festlegen und so in eine Urlaubs- oder Randzeit legen. In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das trägt, hängt von Ihrer Situation ab, etwa wenn ohne Führerschein der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht. Solche Umstände müssen dargelegt und belegt werden.

Fahren Sie noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Gerade dann ist es sinnvoll, den Vorwurf vor Eintritt der Rechtskraft prüfen zu lassen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Häufig geht das erste Schreiben an die Person, die als Halterin oder Halter des Fahrzeugs eingetragen ist. Angaben zu Ihrer Person – Name, Adresse, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst, also zum Vorwurf und zur Fahrereigenschaft, müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden können unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorhanden ist, spielt auch dessen Aussagekraft eine Rolle. Der Weg bleibt dabei überschaubar: Frist sichern, Akte anfordern, Unterlagen bewerten und dann entscheiden, ob und mit welcher Begründung der Einspruch weitergeführt wird.

Falls Sie nicht in der Nähe von Großburgwedel wohnen, lässt sich das Verfahren vollständig aus der Ferne führen – schriftlich, telefonisch und per E-Mail; eine persönliche Anreise ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage kann vorab gestellt werden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 7 Richtung Hannover unterwegs – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als bei einem innerörtlichen Verstoß.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Nein. Pflicht sind nur Ihre Personalien; zur Sache und damit auch zur Fahrereigenschaft müssen Sie sich nicht äußern. Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids einzulegen. Eine Begründung muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen – sie kann nach der Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Niedersachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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