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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Nersingen, Fahrtrichtung Ulm

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Geblitzt auf der A 7 bei Nersingen, Fahrtrichtung Ulm

Sie sind auf der A 7 bei Nersingen in Fahrtrichtung Ulm mit einer Geschwindigkeitsmessung in Berührung gekommen und haben nun Post von der Bußgeldstelle? Dann geht es zunächst um zwei Fragen: Was genau wird Ihnen vorgeworfen, und welcher Wert liegt der Entscheidung nach Abzug der Messtoleranz zugrunde? Denn maßgeblich ist nicht die abgelesene, sondern die toleranzbereinigte Geschwindigkeit.

Wichtig ist, den Unterschied zwischen den Schreiben zu kennen. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst der Bußgeldbescheid setzt eine Frist in Gang: Gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne Begründung. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf inhaltlich prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Nersingen
Fahrtrichtung Ulm
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Folgen aus

Die A 7 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Wer also einen Vorwurf aus einer Messung auf der A 7 bei Nersingen erhält, wird nach den außerörtlichen Stufen bewertet.

Wie schnell an einer Autobahnstelle gefahren werden darf, ergibt sich aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Geschwindigkeitsbegrenzungen allgemein auch zeitlich befristet, streckenbezogen oder über wechselnde Anzeigen angeordnet sein. Für Ihr Verfahren bedeutet das: Welcher Grenzwert im Zeitpunkt der Messung galt und wie er angekündigt war, ist ein Punkt, der sich anhand der Akte nachvollziehen lässt – neben der Messung selbst, der Eichung des eingesetzten Geräts und der Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zweifelsfrei zuzuordnen sind.

Solange zur Art der Messung nichts feststeht, sind Spekulationen darüber wenig hilfreich. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, lässt sich über die Akteneinsicht klären, was darauf erkennbar ist und ob die Zuordnung darauf tatsächlich tragfähig ist.

Punkte, Fahrverbot und was bei der Fahrverbotsfrage zählt

Ab einer Überschreitung von 21 km/h – nach Abzug der Toleranz – kommt ein Eintrag im Fahreignungsregister hinzu: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob es in Ihrem Fall dazu kommt, hängt davon ab, in welche Stufe Ihr Wert nach Toleranzabzug fällt.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansätze. Erstens: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine Zeit legen, in der Sie ohne Fahrzeug auskommen. Zweitens: In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird. Ob das in Betracht kommt, ist immer eine Frage des Einzelfalls – etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Dafür braucht es eine nachvollziehbare Darstellung Ihrer persönlichen Situation.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein – umso mehr lohnt hier ein genauer Blick auf den Vorwurf.

Halterpost, Schweigen zur Sache und ein Verfahren aus der Ferne

Häufig erreicht die erste Post den Fahrzeughalter, nicht zwingend die Person am Steuer. Im Anhörungsbogen müssen Sie Ihre Personalien angeben, zur Sache selbst aber nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden. Vorschnelle Angaben lassen sich später dagegen kaum zurücknehmen – sinnvoll ist es, erst den Akteninhalt zu kennen und dann zu entscheiden, ob und was Sie erklären.

Falls Sie nicht in der Nähe von Nersingen wohnen, ist das für die Verteidigung kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen per E-Mail, Kommunikation mit der Behörde über den Anwalt, Akteneinsicht auf schriftlichem Weg. Der Ablauf bleibt schlank: Frist im Blick behalten, Einspruch fristgerecht einlegen, Akte anfordern, Messung und Beschilderung prüfen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten; eine kurze Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Messung auf der A 7 bei Nersingen als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, die A 7 also ebenfalls. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Fahrtrichtung Ulm erhalten – muss ich antworten?

Ihre Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden, und der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht gleich begründet werden. Anschließend kann über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und die Messung geprüft werden.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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