Sie sind auf der A 7 bei Rendsburg in Fahrtrichtung Hannover mit einer Geschwindigkeitsmessung konfrontiert und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Entscheidend ist jetzt, welches Schreiben vorliegt, denn davon hängt ab, welche Fristen laufen und was Sie tun können.
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst dürfen Sie schweigen – und dieses Schweigen darf Ihnen nicht als Eingeständnis oder sonst zum Nachteil ausgelegt werden. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung ist dafür zunächst nicht erforderlich.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 7 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Rendsburg |
| Fahrtrichtung | Hannover |
| Bundesland | Schleswig-Holstein |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Folgen aus
Die A 7 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog werden Autobahnen als Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften behandelt. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als innerorts. Das ändert nichts daran, dass ab einer gewissen Höhe Punkte und ein Regelfahrverbot vorgesehen sind: Punkte im Fahreignungsregister entstehen ab einer Überschreitung von 21 km/h – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Welche Geschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet oder nur zeitweise aufgestellt sein, und sie können sich über eine Strecke hinweg mehrfach ändern. Für die Bewertung Ihres Falls ist deshalb wichtig, welcher Wert an der konkreten Stelle in Fahrtrichtung Hannover gegolten hat und ob das aus den Vorgängen der Akte nachvollziehbar hervorgeht.
Maßgeblich ist außerdem nicht der roh gemessene Wert: Von der Messung wird eine Toleranz abgezogen, und erst der verbleibende Wert entscheidet über die Einordnung. Gerade an der Grenze zwischen zwei Stufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.
Was sich im Verfahren überprüfen lässt
Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Erst dann ist erkennbar, worauf der Vorwurf beruht. Überprüfen lassen sich insbesondere die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung des Abschnitts sowie die Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zutreffend zugeordnet wurden.
Der letzte Punkt ist bei Fahrzeugen, die mehrere Personen nutzen, häufig der praktisch wichtigste. Als Halter erhalten Sie die Post, ohne damit automatisch als Fahrer festzustehen. Falls zu dem Vorwurf ein Messfoto existiert, kommt es darauf an, ob es eine Identifizierung tatsächlich zulässt. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen sollten Sie vermeiden, solange der Akteninhalt nicht bekannt ist.
- Frist sichern: Beim Bußgeldbescheid die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung wahren.
- Akteneinsicht: Grundlage für jede belastbare Bewertung.
- Prüfung: Messung, Eichung, Beschilderung und Fahrerzuordnung.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung in Bußgeldsachen häufig. Ein kurzer Blick in die Police lohnt sich vor der Mandatierung.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Gesichtspunkte, die im Einzelfall entlasten können. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – in den zwei Jahren vor der Tat also kein rechtskräftiges Fahrverbot –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen. Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, hängt von den Umständen ab und muss dargelegt werden.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.
Falls Sie weiter entfernt von der A 7 bei Rendsburg wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Unterlagen können digital übermittelt werden, die Kommunikation läuft schriftlich und telefonisch, und eine Anreise ist allenfalls bei einem Gerichtstermin ein Thema – auch dazu gibt es je nach Fallgestaltung Möglichkeiten.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 7 bei Rendsburg erhalten – muss ich etwas ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden; ein Anhörungsbogen ist auch noch kein Bußgeldbescheid.
Gilt die A 7 als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Deshalb sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung geringer als bei einem innerörtlichen Verstoß.
Kann ich noch etwas tun, wenn der Bußgeldbescheid schon da ist?
Ja, Sie können binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Anschließend kann über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und geprüft werden, ob Messung, Eichung, Beschilderung und Fahrerzuordnung tragfähig sind.
Weitere Messstellen: Rendsburg-Eckernförde
- Geblitzt auf der A 7 bei km 72,4, Borgstedt (Rendsburg), Richtung Hamburg
- Geblitzt auf der A 7 bei Rade an der Rader Hochbrücke (km 61,000)
- Geblitzt auf der A 7 bei Rendsburg, Fahrtrichtung Flensburg
- Geblitzt auf der A 7 bei Rendsburg, Fahrtrichtung Hamburg
- Geblitzt auf der A 7 bei Rade bei Rendsburg, Richtung Süden
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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